Prüfungen von Atemschutzmasken bei DMT
DMT – Ihr starker Partner rund um die Themen Zertifizierung, Bau-Musterprüfung und Qualitätsprüfung
DMT bietet in Kooperation mit TÜV NORD CERT als „benannte Stelle“ oder „Notified Body“ ein breites Prüfangebot rund um das Thema Atemschutzmasken an.
Wir prüfen und zertifizieren für Sie Ihre Produkte und bieten ganz auf Ihre Anforderungen zugeschnittene entwicklungsbegleitende Prüfungen an.
Unser Angebotsspektrum auf einen Blick:
- Baumusterprüfungen und Zertifizierungen sowie Vorprüfungen, Qualitätseinschätzungen sowie entwicklungsbegleitende Prüfungen gemäß oder in Anlehnung an
- DIN EN 136:1998-04
- DIN EN 140:1998:12
- DIN EN 143.2021-07
- DIN EN 149:2009-08
- DIN EN 1827:2009-11
- GB 2626-2006
- EN 14683
- DIN EN 1327
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Zertifizierung durch eine global bekannte Prüfinstitution
- Prüfungsdurchführung ausschließlich durch DMT – keine Fremdvergabe
- Regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen sorgt für hohes Maß an Qualität
- Rundum Service durch unser exzellentes Personal von der Vorprüfung bis hin zur Zertifizierung
Sprechen Sie uns jederzeit an, unser Team steht Ihnen gerne zur Seite.
Hintergrund der Zertifizierung
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen PSA-Verordnung ("Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen) entsprechen. Der Anwendungsbereich der PSA-Verordnung umfasst sowohl die für gewerbliche Zwecke vorgesehenen PSA (z.B. Atemschutzgeräte) als auch grundsätzlich solche für die private Verwendung (z.B. Taucherausrüstung).
Die notwendigen Durchführungsbestimmungen befinden sich im PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG) als auch im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Die PSA-Verordnung sieht eine CE-Kennzeichnung vor. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“
Für die Überprüfung, ob Produkte mit den Anforderungen im Einklang, also mit ihnen konform sind, hat die EU bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt. Im Rahmen eines solchen Verfahrens ist für bestimmte, besonders sicherheitsrelevante Produkte wie Atemschutzmasken eine Zertifizierung durch eine unabhängige Prüfstelle obligatorisch.
Im Detail prüfen wir für Sie nach den Normen bzw. Verfahren mit den folgenden Titeln:
- EN 149:2009-08 "Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"
- DIN EN 13274-1 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 1 – Bestimmung der nach innen gerichteten Leckage“
- DIN EN 13274-2 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 2 – Praktische Leistungsprüfung“
- DIN EN 13274-3 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 3 – Bestimmung des Atemwiderstandes“
- DIN EN 13274-4 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 4 – Flammenprüfungen“
- DIN EN 13274-5 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 5 – Klimabedingungen“
- DIN EN 13274-6 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 6 – Bestimmung des CO2-Gehaltes der Einatemluft“
- DIN EN 13274-7 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 7 – Bestimmung des Durchlasses von Partikelfiltern“
- DIN EN 13274-8 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 8 – Bestimmung des Einspeicherns von Dolomitstaub“
Unsere Geschichte
Seit April 2020 prüfte DMT nach dem verkürzten Verfahren der ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) die Verkehrsfähigkeit von Corona SARS-CoV-2 Pandemie-Atemschutzmasken (CPA). Dies geschah in Kooperation mit TÜV NORD CERT. So wurden im Rahmen der Corona-Pandemie zahlreiche importierte Atemschutzmasken für den Einsatz im deutschen Gesundheitswesen geprüft.
Damit belebte DMT (ehemalige DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH) eine alte Prüfdienstleistung, die sie jahrzehntelang auch für den dt. Steinkohlebergbau erbracht hat. Denn die Wurzeln der Atemschutztechnik lagen im Bergbau. Mit dieser langjährigen Erfahrung half unteranderem DMT, auf Basis der verkürzten Prüfverfahren der ZLS, Schutzmasken gegen das Corona-Virus kurzfristig in Deutschland zu prüfen und damit der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Ansprechpartner
Dr. Dirk Renschen
Am TÜV 1
(Am Technologiepark 1)
45307 Essen
Tel +49 201 172-1372
Fax +49 201 172-1606
Falls Sie Fragen zu Schutzmasken, ihrer Klassifizierung und Prüfung haben finden Sie sehr gute FAQ mit Antworten zur Verwendung von Schutzmasken:
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/FAQ/PSA-FAQ_node.html (Antworten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Verwendung von Schutzmasken gegen das Coronavirus SARS-CoV-2)
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html (Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund–Nasen-Bedeckungen ( „Community- oder Alltagsmasken“), medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken)
Wichtige Links:
DMT bietet vereinfachte Prüfverfahren zur schnellen Einschätzung der Qualität von Masken an. Weitere Informationen finden Sie unter masktest.dmt-group.de
Neue Förderoptionen für Maskenhersteller (PSA) durch den Bund.