Prüfungen von Atemschutzmasken bei DMT

DMT – Ihr starker Partner rund um die Themen Zertifizierung, Bau-Musterprüfung und Qualitätsprüfung

DMT bietet in Kooperation mit TÜV NORD CERT als „benannte Stelle“ oder „Notified Body“ ein breites Prüfangebot rund um das Thema Atemschutzmasken an.

Wir prüfen und zertifizieren für Sie Ihre Produkte und bieten ganz auf Ihre Anforderungen zugeschnittene entwicklungsbegleitende Prüfungen an.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Zertifizierung durch eine global bekannte Prüfinstitution
  • Prüfungsdurchführung ausschließlich durch DMT – keine Fremdvergabe
  • Regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen sorgt für hohes Maß an Qualität
  • Rundum Service durch unser exzellentes Personal von der Vorprüfung bis hin zur Zertifizierung
     

Sprechen Sie uns jederzeit an, unser Team steht Ihnen gerne zur Seite.

 

Im Detail prüfen wir für Sie nach den Normen bzw. Verfahren mit den folgenden Titeln:

  • DIN EN 149:2009-08 "Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"
  • DIN EN 136:1998-04 „Atemschutzgeräte - Vollmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
  • DIN EN 140:1998-12 „Atemschutzgeräte - Halbmasken und Viertelmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
  • DIN EN 143:2021-07 „Atemschutzgeräte - Partikelfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
  • DIN EN 1827:2009-11 „Atemschutzgeräte - Halbmasken ohne Einatemventile und mit trennbaren Filtern zum Schutz gegen Gase, Gase und Partikeln oder nur Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“
  • DIN EN 13274-1 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 1 – Bestimmung der nach innen gerichteten Leckage“
  • DIN EN 13274-2 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 2 – Praktische Leistungsprüfung“
  • DIN EN 13274-3 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 3 – Bestimmung des Atemwiderstandes“
  • DIN EN 13274-4 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 4 – Flammenprüfungen“
  • DIN EN 13274-5 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 5 – Klimabedingungen“
  • DIN EN 13274-6 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 6 – Bestimmung des CO2-Gehaltes der Einatemluft“
  • DIN EN 13274-7 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 7 – Bestimmung des Durchlasses von Partikelfiltern“
  • DIN EN 13274-8 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 8 – Bestimmung des Einspeicherns von Dolomitstaub“
     
Rechtlicher Hintergrund der Zertifizierung

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen PSA-Verordnung ("Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen) entsprechen. Der Anwendungsbereich der PSA-Verordnung umfasst sowohl die für gewerbliche Zwecke vorgesehenen PSA (z.B. Atemschutzgeräte) als auch grundsätzlich solche für die private Verwendung (z.B. Taucherausrüstung).

Die notwendigen Durchführungsbestimmungen befinden sich im PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG) als auch im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Die PSA-Verordnung sieht eine CE-Kennzeichnung vor. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“

Für die Überprüfung, ob Produkte mit den Anforderungen im Einklang, also mit ihnen konform sind, hat die EU bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt. Im Rahmen eines solchen Verfahrens ist für bestimmte, besonders sicherheitsrelevante Produkte wie Atemschutzmasken eine Zertifizierung durch eine unabhängige Prüfstelle obligatorisch.)

Falls Sie Fragen zu Schutzmasken, ihrer Klassifizierung und Prüfung haben finden Sie sehr gute FAQ mit Antworten zur Verwendung von Schutzmasken:

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/FAQ/PSA-FAQ_node.html  (Antworten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Verwendung von Schutzmasken gegen das Coronavirus SARS-CoV-2)

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html   (Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund–Nasen-Bedeckungen ( „Community- oder Alltagsmasken“), medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken)