Modul D

Hilfestellung zum Konformitätsverfahrens (Modul D/E) gemäß Schiffsausrüstungsrichtlinie (Richtlinie 2014/90/EU)

Sie haben sich dazu entschlossen, die Qualitätssicherung Ihrer Produktion (Modul D) oder Ihres Produkts (Modul E) gemäß der Schiffsausrüstungsrichtlinie (Richtlinie 2014/90/EU) zertifizieren zu lassen. Wir bitten Sie, sich ausführlich mit den Bestimmungen der Richtlinie und auch mit den Anhängen 2 (Modul D) bzw. 3 (Modul E) vertraut zu machen

Zur Kontaktaufnahme reicht eine informelle E-Mail oder ein Anruf aus. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt: 

  1. Nachdem die Rahmenbedingungen wie Produktionsstandort, Anzahl der relevanten Produkte, Mitarbeiterzahl und ähnliches geklärt sind, erhalten Sie von uns ein individuell zugeschnittenes Angebot, das speziell auf Ihre Anforderungen und den Zertifizierungsprozess abgestimmt ist.       Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass das Angebot alle erforderlichen Informationen und Schritte für eine erfolgreiche Zertifizierung umfasst.

  2. Durch die Unterzeichnung des Angebots bestätigen Sie die Annahme der Prüf- und Zertifizierungsordnung, der Leistungsbeschreibung sowie der geltenden AGB. Zur abschließenden Vereinbarung des Zertifizierungsvertrags ist es erforderlich, den Antrag zur EG-Konformitätsbewertung (kann auch in Kombination mit der Baumusterprüfbescheinigung eingereicht werden) auszufüllen und einzureichen.

  3. Basierend auf den eingereichten Dokumenten wird eine Prüfung des Antrags durch die Zertifizierungsstelle der DMT GmbH & Co. KG durchgeführt.

  4. Nach der Antragsprüfung wird ein zweistufiges Audit durchgeführt. Die erste Stufe des Audits ist eine Dokumentenprüfung, bei der der Auditor den Erfüllungsgrad der entsprechenden Anforderungen der Schiffsausrüstungsrichtlinie ermittelt. 

  5. Bei einem positiven Ergebnis wird das Audit Stufe 2 mithilfe des Auditplans organisiert und bei Ihnen durchgeführt. Sie erhalten den fertiggestellten Auditbericht als Ergebnis des Stufe 2 Audits.

  6. Basierend auf den eingereichten Unterlagen und dem ausgestellten Auditbericht bewertet die Zertifizierstelle die Auditierung und trifft eine Zertifizierungsentscheidung.

  7. Nach positiver Entscheidung wird das Zertifikat erstellt und an den Antragssteller bzw. Hersteller übermittelt. Innerhalb eines Monats werden die Basisdaten des Zertifikats über die EMSA (MED) Datenbank veröffentlicht.

 

Nützliche Links

RICHTLINIE 2014/90/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung

Richtlinie - 2014/90 - EN - EUR-Lex (europa.eu)

 

Aktuelle Durchführungsverordnung

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401975

 

Anwendung von Brandprüfverfahren

2012-s-759-msc-307-88-ftp-code-2010-sonderdruck.pdf (deutsche-flagge.de)