Feuerlöschanlagen
wie Sprinkler-, Wandhydranten- und Gaslöschanlagen sind ein wichtiger Teil des anlagentechnischen Brandschutzes. Ausgelegt für den Personen- und / oder Sachwertschutz sind sie häufig eine Forderung aus dem Baurecht, dem Brandschutzkonzept oder auch vom Sachversicherer.
Um die Sicherheit dieser Anlagen zu gewährleisten, finden sich in gesetzlichen Regelwerken oder durch den Versicherer Prüfpflichten durch unabhängige Sachverständige.
Folgende gesetzliche und versicherungsrechtliche Prüfungen führen wir für Sie durch:
- Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen von ortsfesten, selbsttätigen und nicht selbsttätigen Feuerlöschanlagen gemäß Prüfverordnung der Länder
- Erstprüfungen und Wiederkehrende Prüfungen von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen (z. B. CO2-Löschanlagen) gemäß den Sicherheitsregeln der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 205-026) durch Sachverständige
- Abnahmeprüfungen und Revisionsprüfungen gemäß den Vorgaben der Sachversicherer
- „Altanlagenprüfungen“: Prüfung von Sprinkleranlagen nach 25 bzw. 12,5 Betriebsjahren (Rohrnetz- und Sprinklerprüfungen)
Ansprechpartner
Mit der Erfahrung unserer Expert:innen und den Einrichtungen in unserem Zentrum für Brand- und Explosionsschutz können wir Ihnen außerdem folgende Leistungen anbieten:
- Gutachten für Löschanlagen die an Trinkwasser-Installationen angebunden sind
- Gefährdungsbeurteilungen für Gaslöschanlagen nach Arbeitsstättenverordnung
- Löschkonzepte für Sonderanlagen und Gebäude besonderer Art und Nutzung
- Prüfungen von Zulassungs-Löschsystemen und Sonderlöschanlagen, wie z. B. Wassernebellöschanlagen
- Großbrandversuche im Rahmen der Zulassungsprüfungen von Feuerlöschsystemen
- Beratungsleistung rund um die Wahrnehmung von Betreiberpflichten an Feuerlöschanlagen (Erarbeitung von Instandhaltungsplänen mit Kontroll-, Wartungs- und Prüfpflichten)