Explosionsschutz
Für Betreiber:
Gemäß der Gefahrstoffverordnung hat der Anlagenbetreiber Gefährdungen, die durch gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, besonders auszuweisen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen in einem Explosionsschutzdokument darzustellen.
Herzstück des Explosionsschutzdokumentes bildet das Explosionsschutzkonzept, in dem die Vorkehrungen zur Erreichung der Ziele dargelegt werden. Im Rahmen der technischen und rechtlichen Regelungen erstellen wir das Explosionsschutzkonzept auf der Basis Ihrer Informationen.
Sollten Sie bei der Erstellung und Optimierung Ihres Explosionsschutzkonzeptes bereits einen Schritt weiter sein, dann beraten wir Sie fachkundig bei der Umsetzung der festgelegten Schutzmaßnahmen und unterstützen Sie bei der Erstellung des erforderlichen Explosionsschutzdokuments.
Für Hersteller:
Wir unterstützen und beraten Hersteller bereits im Planungsstadium für zukünftige Anlagen hinsichtlich des Explosionsschutzes, insbesondere hinsichtlich der Erstellung von Explosionsschutzkonzepten im Rahmen der Risikobeurteilung.
Ansprechpartner
Unsere Leistungen im Explosionsschutz:
- Erstellung von Explosionsschutzkonzepten
Mit der Erstellung eines strukturierten und übersichtlichen Explosionsschutzkonzeptes unterstützen wir Sie mit der Analyse der Explosionsgefahren, der Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche (Zonen) und der Erarbeitung gefährdungsorientierter Schutzmaßnahmen. Das Explosionsschutzkonzept dient als Gefährdungsbeurteilung nach § 6 (9) GefStoffV für das vom Betreiber zu erstellenden Explosionsschutzdokument.
- Unterstützung bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
Für Betreiber einer Anlage mit explosionsgefährdeten Bereichen besteht die Verpflichtung ein Explosionsschutzdokument nach § 6 (9) GefStoffV zu erstellen. Dieses dokumentiert auf Basis der Gefährdungsbeurteilung alle Maßnahmen, die zum Schutz der Arbeitnehmer vor Explosionsgefahren getroffen wurden. Wir beraten Sie bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach § 6 (9) GefStoffV und unterstützen Sie bei der Überprüfung, Optimierung und Fortschreibung Ihres bestehenden Explosionsschutzdokuments.
- Unterstützung bei der Mängelbeseitigung
Wir unterstützen Sie bei der konzeptionellen Beseitigung von Mängeln, welche im Rahmen der Prüfung der Explosionssicherheit nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.1 bzw. 5.1 BetrSichV festgestellt wurden, insbesondere hinsichtlich der Detaillierung und / oder Fortschreibung des Explosionsschutzdokuments. Wir sind behilflich bei der „Übersetzung“ und Vermittlung bei Verständnisproblemen mit dem Prüfer und versuchen pragmatische Lösungen mit Ihnen zu entwickeln.
- Stellungnahmen zu Detailfragen des Explosionsschutzes
Wir unterstützen Sie bei Detailfragen z. B. im Rahmen von Genehmigungsanträgen / Umbauten mit einer Stellungnahme.
- Plausibilitätsprüfung von bestehenden Explosionsschutzkonzepten und -dokumenten
Wir unterstützen Sie bei der Plausibilitätsprüfung zu Inhalt und Vollständigkeit bestehender Explosionsschutzkonzepte und -dokumente oder prüfen ältere Explosionsschutzdokumente hinsichtlich des Änderungsbedarfs aufgrund von z. B. geänderten Regelwerken.
- Beratung bei der Planung von Neuanlage oder der Umsetzung von Änderungsmaßnahmen an Bestandsanlagen hinsichtlich des Explosionsschutzes
Oftmals ist eine umfangreiche Fachkenntnis erforderlich, um zu definieren, welche Bereiche einer (geplanten) Anlage hinsichtlich des Explosionsschutzes relevant sind bzw. welche Unterlagen oder Informationen grundsätzlich für die Erstellung eines Explosionsschutzkonzeptes / Explosionsschutzdokumentes bereitzustellen sind. Gerade bei neu geplanten Anlagen oder geplanten Anlagenänderungen gibt es oftmals verschiedene Ausführungsvarianten mit spezifischen Anforderungen hinsichtlich des Explosionsschutzes, zwischen denen der Betreiber eine Auswahl treffen muss. Bei der Beantwortung derartiger Fragestellungen unterstützen wir gerne.
- Unterstützung bei der Zündgefahrenbewertung von nicht-elektrischen Geräten, insbesondere von Altgeräten
Für nicht-elektrische Geräte mit Kontakt zu Zone 2/22 und 1/21 unterstützen wir Sie bei der konzeptionellen Bewertung der vom Gerät ausgehenden Zündgefahren und der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen in Anlehnung an die DIN EN ISO 80079-36.