Prüfung der Effektivität von Raumluftreinigern als ergänzende Schutzmaßnahme im Kampf gegen Infektionen
Um das Ansteckungsrisiko durch Aerosole möglichst gering zu halten, empfiehlt das Bundesumweltamt neben den allgemeinen AHA-Regeln den Einsatz von Raumlufttechnischen-Anlagen (RLTA). RLTA können durch die Zufuhr frischer bzw. gereinigter Luft einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 Viren leisten [DGUV-Einschätzung Luftfilteranlagen in öffentlichen Gebäuden Juni2021].
In öffentlichen Einrichtungen, wie beispielweise Schulen, können sich, durch die hohe Anzahl von Personen in einem Raum, Aerosole stark anreichern. Steigt die Konzentration der Aerosole an, so steigt auch das Risiko sich indirekt durch eine infektiöse Person anzustecken an. Somit sind nicht nur Personen mit direkten Kontakt zu der infektiösen Person gefährdet. Um diesem Risiko entgegenzuwirken kann regelmäßiges sowie ausreichendes Lüften helfen. Im Winter hingegen führt das Lüften zum Absinken der Raumtemperatur. Dies senkt nicht nur kurzfristig den Komfort des Raumes und erhöht das Erkältungsrisiko, sondern sorgt auch für höhere Energiekosten durch verstärktes Heizen. Eine RLTA kann daher als ergänzende Maßnahme zu den AHA-Regeln eingesetzt werden, um die Aerosole aus der Luft zu filtern oder zu inaktivieren (z.B. durch UV-C Behandlung). RLTA tragen somit ergänzend zum Infektionsschutz bei und senken das Risiko der indirekten Infektion durch die Luft.
Laut dem Bundesumweltamt sind aber nur 10% der Schulen mit RLTA ausgestattet (https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an) und empfiehlt daher den Einbau von stationären RLTA, sowohl zentral für das ganze Gebäude als auch dezentral in jedem Raum. Die Installation dieser Anlagen ist jedoch mit hohem baulichen und zeitlichen Aufwand verbunden. Ergänzend wird daher der Einsatz von mobilen Raumluftreinigern in Räumen in denen regelmäßiges und ausreichendes Lüften nicht möglich ist empfohlen. Diese Räume zeichnen sich dadurch aus, dass keine Lüftungsmöglichkeiten vorhanden sind oder nur durch Lüftungsklappen Frischluft in den Raum gelangen kann. Vor der Anschaffung eines mobilen Raumluftreinigers sollte jedoch klar sein, ob das Gerät ausreicht, um das Ansteckungsrisiko durch Aerosole effektiv zu senken. Hierfür empfiehlt sich eine unabhängige Geräteprüfung gemäß der VDI-Expertenempfehlung VDI - EE 4300-14: "Messung von Innenraumluftverunreinigungen - Anforderungen an mobile Luftreinigungsgeräte zur Reduktion der aerosolgebundenen Übertragung von Infektionskrankheiten“. Hierbei wird das Gerät auf seine Wirksamkeit sowie Praktikabilität u.a. mit Hilfe der Überprüfung des Luftvolumenstroms, der Filtersysteme, der Geräuschentwicklung, der Aufstellposition, der Behaglichkeitsaspekte, dem sicheren Umgang sowie dem Schutz vor Vandalismus (unter realraumähnlichen Bedingungen) getestet.
Die Leistung der Geräte muss gemäß der VDI - EE 4300-14 eine Minderung von > 90% der im Prüfraum befindlichen Prüfaerosole in 30 Minuten erreichen. Die Filterleistung wird unter realraumähnlichen Bedingungen untersucht. Das Prüfaerosol deckt den Größenbereich von SARS-CoV-2 und ähnlichen Viren ab. Die Prüfung bezieht sich auf Geräte mit filtrierenden Verfahren zu Abscheidung von infektiösen Partikeln, sowie Verfahren mittels Inaktivierung von infektiösen Organismen durch UV-C-Strahlung sowie Ionisation oder Plasma. Hier werden zur Prüfung Virensubstitute (Bakteriophagen) eingesetzt. Ebenfalls werden sogenannte Kombi-Geräte geprüft, welche aus Verfahren zur Inaktivierung und der Filtration von Bioaerosolen bestehen. Nicht geprüft werden Geräte, welche Ozon zur Inaktivierung nutzen, da Ozon beim Einatmen zu Reizungen führt und mit anderen in der Luft enthaltenen Stoffen zu Schadstoffen reagieren kann. Daher rät das Bundesumweltamt von der Nutzung von Luftreinigern mit Ozon ab.
Bei der VDI-Prüfung wird das gesamte Gerät auf seine Wirksamkeit überprüft und nicht nur das Filter- und oder Inaktivierungssystem. Bei der Nutzung von mobilen Raumluftreinigern ist es wichtig zu beachten, dass diese einen 4-fachen Luftwechsel pro Stunde im gesamten Raum erreichen müssen, um als wirksam zu gelten. Ist dies nicht mit einem einzelnen Gerät zu erreichen, müssen weitere Geräte im Raum eingesetzt werden, um den notwendigen Luftdurchsatz zu gewährleisten.
DMT als Tochterunternehmen des TÜV NORD führt als unabhängiger Prüfdienstleister seit Jahrzehnten normative und anwendungsbezogene Prüfungen von stationären und mobilen Anlagen und Produkten zur Luftreinhaltung durch. DMT prüft gemäß geltenden Standards oder anwendungsbezogenen Vorgaben der Kunden. Gemeinsam mit z.B. dem TÜV NORD CERT zertifizieren wir Einzelprodukte oder Baumuster. U.a. durch Prüfung und Klassifizierung von Schwebstofffiltern gemäß EN 1822-1/ISO 29463 sowie durch freiwillige Eignungsprüfungen von Raumluftreinigern für Allergiker haben wir die Expertise und das technische Equipment auch gemäß der neuen Richtlinie/Expertenempfehlung VDI 4300 Blatt 14 zu prüfen.
Neben der Prüfung im Raum bietet DMT auch die Möglichkeit die Abscheideeffizienz (Partikel, Bioaerosole, VOC, Gerüche) von Komponenten von Luftreinigern zu bestimmen als auch die Gesamtabscheideeffizienz (bzw. Leckagefreiheit) von kleinen und auch großen Raumluftreinigern.
Ihre Vorteile
- Sorgfältige Überprüfung durch die akkreditierte Prüfstelle für Lufthygiene
- Modern ausgerüstetes Prüflabor
- Vertrauenswürdige deutsch- und englischsprachige Ansprechpartner
- Kompetente und individuelle Beratung durch langjährige Erfahrung in der Produktprüfung
- Hohe Transparenz vor, während und nach der Prüfung
- Schnelle Durchführung und effiziente Auftragsabwicklung
Wir prüfen für Sie
Mobile Raumluftfilter/-reiniger
- VDI 4300 Blatt 14 „Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Anforderungen an mobile Luftreiniger zur Reduktion der aerosolgebundenen Übertragung von Infektionskrankheiten“
- DIN EN IEC 63086-1:2021 „Elektrische Luftreiniger für den Hausgebrauch - Messung der Gebrauchseigenschaften - Allgemeine Anforderungen“
- AINSI/AHAM AC-1-2020 “Method for Measuring Performance of Portable Household Electric Room Air Cleaners”
- ANSI/ASHRAE Standard 185.1-2020 „Method of Testing UV-C Lights for Use in Air-Handling Units or Air Ducts to Inactivate Airborne Microorganisms“
- DIN EN 60335-2-69 Anhang AA „Mobile Entstauber für Gefahrstoffe“