DMT Fachstelle für Emissionen und Immissionen

Emissionen

Die DMT Fachstelle für Emissionen und Immissionen prüft Emissionen bzw. Immissionen, welche vorrangig im Zuge des Bergbaus generiert und von der Bezirksregierung Arnsberg überwacht werden. Die Bezirksregierung Arnsberg ist die NRW-landesweit zuständige Bergbehörde und die DMT die zugelassene Fachstelle für diese Emissionsmessungen. 

Bei Emissionen handelt es sich um den Austrag von z.B. Partikeln, Gasen aber auch Schallwellen oder Strahlung in die Umwelt. Gleichzeitig bewirkt jede Emission eine Immission (Einwirkung). Abgase sind i.a. schadhafte Emissionen und können sich sowohl negativ auf Lebewesen als auch auf die Umwelt auswirken. Die Messung von schadhaften Emissionen sowie Überprüfung der Einhaltung von Grenzwerten ist somit ein wichtiger Aspekt des Umweltschutzes (zum Schutz von Lebewesen und der Umwelt) der durch Messstellen erfüllt wird.

Betreiber von emittierenden Anlagen (Emittenten) sind durch Gesetze (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG), Verordnungen (BImSchV, TA-Luft) und Richtlinien des Gesetzgebers an festgelegte Emissionsgrenzwerte gebunden und die Betreiber sind verpflichtet, deren Einhaltung durch regelmäßige Messungen nachzuweisen. Die Mehrzahl dieser Messungen müssen von einer notifizierten Messstelle gemäß § 29b BImSchG vorgenommen werden (Betreiben von Anlagen - Umwelt | TÜV NORD (tuev-nord.de)).

Neue Betreiberpflichten über die neue 44. BImSchV

44. BImSchV:

  • Über diese noch vergleichsweise neue Verordnung ergeben sich einige Pflichten für Betreiber von Feuerungsanlagen zwischen 1 und 50 Megawatt, sogenannte mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (MFA). Da die Verordnung (Verordnung über MFA - 44. BImSchV) sehr umfangreich und teilweise interpretationswürdig ist, hat das LANUV in NRW hierzu eine eigene Homepage erstellt. Diese dient u.a. auch zur vorgeschriebenen Registrierung dieser Anlagen, denn bestehende Feuerungsanlagen müssen bis zum 1. Dezember 2023 angezeigt werden.

Ab dem 01.01.2025 sind die neuen Grenzwerte gemäß 44. BImSchV rechtlich bindend. Somit ist für Industrieunternehmen spätestens ab 2025 die Einhaltung auch dieser neuen Emissionsgrenzwerte für MFA notwendig. Die Grenzwerte sind für Bestands- und Neuanlagen jeweils unterschiedlich geregelt.

Unsere Messstelle kann Ihnen kurzfristig mit (orientierenden) Emissionsmessungen an Ihren Anlagen den aktuellen Stand Ihrer Emissionen ermitteln helfen, damit Sie bei Überschreitung der Vorgaben der 44. BImSchV noch Zeit für Nachbesserungen haben.

 

Die DMT als Unternehmen der TÜV NORD GROUP hat jahrzehntelange Erfahrung in der Messung von bergrechtlich relevanten Emissionen.

Zu den typischen Messkomponenten bei den von unserer Fachstelle angebotenen Emissionsmessungen gehören:

  • Staub
  • Staubinhaltsstoffe
  • Stickstoffoxide (NOx)
  • Schwefeloxide (SO2) und Schwefelwasserstoff (H2S)
  • Kohlenmonoxid (CO)
  • gasförmige anorganische Chlor- und Fluorverbindungen
  • organische Einzelkomponenten und Stoffgruppen
  • polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PA)
  • sowie Sauerstoff und Kohlendioxid als Bezugsgrößen
     

Entsprechende Messungen im bergrechtlichem Umfeld sind z.B.

  • Staubniederschlags-Messungen
  • Abscheidegradmessungen an E-Filtern
  • Emissionsmessungen an Brüdengasanlagen. Gasturbinen. Notstromaggregaten etc.
  • Gichtgasmessungen
  • Messungen von Gasinhaltsstoffen im Tailgas von Claus-Anlagen
  • Löschturmmessungen
  • Messungen in heißen, teer- und staubhaltigen Gasen etc.
     

Darüber hinaus führt die Fachstelle Messungen als Sonderprüfungen durch, die gesetzlich nicht vorgegeben (vorgeschrieben) sind.
 

Selbstverständlich bieten wir Ihnen mit unserer modernen messtechnischen Ausstattung für alle möglichen produktions- oder verfahrenstechnischen Fragestellungen unsere Unterstützung an. Wir führen auch Wirkungsgraduntersuchungen an Filteranlagen durch und nehmen Emissionsmessungen während des Probebetriebes vor. So führen wir auch Abnahmemessungen und die Prüfung von Garantiewerten bzw. zugesicherten Eigenschaften im Rahmen der Anlageninbetriebnahme durch.
 

Wir begleiten Sie auch gerne bei der Entwicklung neuer Verfahren mit verringertem Emissionen.
 

Von zunehmender Bedeutung sind unsere Emissionsmessungen als Entscheidungshilfe zur Optimierung von Anlagen z.B. zur Verbesserung der Abscheideleistung. Dafür bietet die DMT auch Möglichkeiten durch Anlagenprüfungen.

Immissionen

Kontinuierliche Immissionsmessungen von Luftschadstoffen erlauben in Verbindung mit emissionsseitigen Informationen sowie meteorologischen Daten eine detaillierte Interpretation und Bewertung lufthygienischer Kenngrößen. Dazu gehören beispielsweise die Prüfung von Immissionswerten und anderen statistischen Kenngrößen oder die Interpretation typischer Tages-, Wochen- und Jahresgänge von Luftschadstoffen.

Im Rahmen von Immissionsmessungen ermitteln wir:

  • anorganische Gase wie z. B. Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid
  • Staub, z. B.: Schwebstäube der Fraktionen PM10 und PM2,5
  • Staubinhaltsstoffe und an Staub adsorbierte chemischen Verbindungen wie Metalle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK; inkl. Benzo[a]pyren als Komponente)
  • Organische gasförmige Verbindungen wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol (BTEX)

Alle Messungen können kontinuierlich oder als Stichproben zur Konzentrationsbestimmung oder als Depositionsmessung realisiert werden. Die Spurenstoffmessungen können durch umfangreiche meteorologische Messungen ergänzt werden, um beispielsweise Verursacheranalysen (Spurenstoffwindrosen) durchzuführen oder meteorologische Zeitreihen zur Verwendung für Ausbreitungsrechnungen zu generieren.

 

Zum weiteren Leistungsspektrum der DMT Fachstelle für Emissionen und Immissionen gehören

  • Die Emissionsbegutachtungen von Kokereien (visuelle Inspektionen gem. EPA 303)
  • die Ermittlung von diffusen Emissionen aus dem Umschlag, der Lagerung und dem Transport von staubenden Gütern
  • Baustellenüberwachungen für die Erfassung diffuser Emissionen von Fein- (PMx) und Grobstäuben (Staubniederschläge)
  • Bestimmung von Staubungskennzahlen (u.a. notwendig zur Ermittlung des diffusen Staubaustrags aus Schüttguthalden)