Brandverhalten von Baustoffen, Bauteilen, Wänden, Decken und Dächern
In Deutschland werden die Anforderungen an das Brandverhalten von Bauprodukten durch die Musterbauordnung (MBO), Landesbauordnung (LBO) und die Bauregelliste (BRL) sowie den nationalen und europäischen Normen vorgegeben.
Der vierte Abschnitt der Musterbauordnung (MBO) 2002 (mit Änderungen September 2019) beschreibt ab §26 die Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Wände, Decken sowie Dächern.
Die MBO unterscheidet Baustoffe nach den Anforderungen an ihr Brandverhalten und werden unterschieden in
1. nichtbrennbare,
2. schwerentflammbare und
3. normalentflammbare Baustoffe.
Baustoffe, die nicht mindestens normalentflammbar sind (leichtentflammbare Baustoffe), dürfen nicht verwendet werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leichtentflammbar sind.
Bauteile werden nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfähigkeit unterschieden in
1. feuerbeständige,
2. feuerhemmende und
3. hochfeuerhemmende Bauteile.
Die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden und aussteifenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall, bei raumabschließenden Bauteilen auf deren Widerstand gegen die Brandausbreitung.
Bauteile werden zusätzlich nach dem Brandverhalten ihrer Baustoffe unterschieden in
1. Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen,
2. Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und die bei raumabschließenden Bauteilen zusätzlich eine in Bauteilebene durchgehende Schicht aus nichtbrennbaren Baustoffen haben,
3. Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen haben und
4. Bauteile aus brennbaren Baustoffen.
Eine Zuordnung in Baustoffklassen erfolgt entweder nach nationalen (DIN 4102-1) oder europäischen (EN 13501-1) Normen. In der Bauregelliste (BRL) werden die nationalen sowie europäischen Baustoffklassen sowie die entsprechenden bauaufsichtlichen Anforderungen festgelegt (Bauregelliste – Ausgabe 2013/1).
Ansprechpartner
Downloads
Prüfungen mit der Klassifizierung von Baustoffen/Materialien nach EN 13501-1 bzw. DIN 4102-1:
deutsche bauaufsichtliche Benennung | Zusatzanforderung | Klasse zum Brandverhalten EN 13501-1 | Baustoffklasse DIN 4102-1 | Prüfnorm | |
keine Rauchentwicklung | kein brennendes Abtropfen/Abfallen | ||||
nichtbrennbar ohne brennbare Bestandteile | x | x | A1 | A1 | EN ISO 1182, EN ISO 1716, EN ISO 9239 |
nichtbrennbar mit brennbaren Bestandteilen | x | x | A2 - s1 d0< | A2 | EN ISO 1182, EN ISO 1716, EN ISO 9239 |
schwerentflammbar | x | x | B, C - s1 d0 | B1 | EN ISO 9239-1 |
single burning item | A2 - D | EN 13823 | |||
x | A2, B, C - s2 d0 | ||||
x | A2, B, C - s3 d0 | ||||
x | A2, B, C - s1 d1 | ||||
x | A2, B, C - s1 d2 | ||||
A2, B, C - s3 d2 | |||||
normalentflammbar | x | x | D - s1 d0 | B2 | EN ISO 9239-1 |
x | D - s2 d0 | ||||
x | D - s3 d0 | ||||
x | D - s1 d2 | ||||
D - s2 d2 | |||||
D - s3 d2 | |||||
x | E | EN ISO 11925-2 | |||
E - d2 | |||||
leichtentflammbar | F | B3 | keine Prüfung | ||
Prüfanforderungen Baustoffe
Prüfungen nach DIN 4102-1, Prüfungen des Brandverhaltens an Baustoffen und Bauteilen des Bauwesens:
Baustoffklasse B brennbare Baustoffe (wie z. B. Textilien, Möbel und Einrichtungsgegenstände) - Klassen B1 (schwerentflammbar), B2 (normalentflammbar) und B3:
B1 Prüfung nach DIN 4102-1
Die Prüfung im Brandschacht ist in der DIN 4102-16 beschrieben; der Brandschacht ist in der DIN 4102-15 beschrieben. Voraussetzung für diese Prüfung ist das Bestehen der B2 Prüfung.Der Zweck der Prüfung nach DIN 4102-1:1998-05 Abschnitt 6.1 ist die Klassifizierung von Baustoffen (ausgenommen Bodenbeläge) anhand ihres Brandverhaltens. Näheres hierzu siehe DIN 4102-1:1998-05 Abschnitt 1.2. Die Prüfung (siehe 6.1.3.1) stellt modellhaft den Brand eines Gegenstandes in einem Raum (z. B. Papierkorb in einer Raumecke) dar. Unter dieser Beanspruchung darf sich die Brandausbreitung nicht wesentlich außerhalb des Primärbrandbereichs erstrecken, und die Wärmeabgabe muss begrenzt sein. Die Brandschachtprüfung die im Regelfall an Probekörpern aus vier Proben von 190 mm Breite und 1000 mm Höhe durchgeführt wird, gilt als bestanden, wenn bei der Prüfung
a) der Mittelwert der Restlängen (nach 9.1 von DIN 4102-16 :1998-05) jedes Probekörpers mindestens 15 cm beträgt und dabei keine Probe eine Restlänge von 0 cm aufweist;
b) bei keinem Versuch die mittlere Rauchgastemperatur 200°C überschritten wird.
B2 Prüfung nach DIN 4102-1
DIN EN ISO 11925-2
Der Zweck der Prüfung nach DIN 4102-1:1998-05 Abschnitt 6.2 ist die Klassifizierung von Baustoffen anhand ihres Brandverhaltens. Die Prüfung (siehe 6.2.5) stellt die Beanspruchung durch eine kleine, definierte Flamme (Streichholzflamme) dar. Unter dieser Beanspruchung müssen die Entzündbarkeit und die Flammenausbreitung innerhalb einer bestimmten Zeit begrenzt sein. Näheres hierzu siehe DIN 4102-1:1998-05 Abschnitt 1.2. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei keiner von je fünf Proben
a) bei Kantenbeflammung (Probenmaße = 90 mm Breite x 190 mm Länge); nach 6.2.5.2 und
b) gegebenenfalls bei Flächenbeflammung (Probenmaße = 90 mm Breite x 230 mm Länge) nach 6.2.5.3 die Flammenspitze die Messmarke vor Ende der 20. Sekunde erreicht.
- Brandprüfungen nach DIN EN ISO 11925-2 Entzündbarkeit von Produkten bei direkter Flammeneinwirkung
Prüfverfahren EN ISO 1182 (Nichtbrennbarkeitsprüfung)
Anwendungsbereich
Diese Internationale Norm legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung der Nichtbrennbarkeit von homogenen Produkten und substantiellen Bestandteilen von nichthomogenen Produkten unter festgelegten Bedingungen fest.
Prüfverfahren EN ISO 1716 (Verbrennungswärme/Bombenkaloriemeter)
Prüfungen zum Brandverhalten von Produkten –Bestimmung der Verbrennungswärme (des Brennwerts)
Diese Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung der Brutto-Verbrennungswärme (QPCS) von Produkten
bei konstantem Volumen in einem Bombenkalorimeter fest. Dieses Verfahren ist zur Anwendung für feste Produkte vorgesehen.
ANMERKUNG: Flüssigkeiten können mit ähnlicher Ausrüstung unter Bedingungen nach ASTM D240 [1] geprüft werden oder wie in IEC 61039 [2] beschrieben unter Verwendung der Prüfausrüstung nach ISO 1928 [3].
Prüfverfahren nach DIN EN 13823
Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten – Thermische Beanspruchung durch einen einzelnen brennenden Gegenstand für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen
Der Prüfkörper besteht aus zwei Probenflügeln, die in einem Winkel von 90° zueinander angeordnet sind: „schmaler Probenflügel“ und „breiter Probenflügel“. Der schmale Probenflügel hat eine Breite von (495 ± 5), der breite Probenflügel hat eine Breite von (1 000 ± 5) mm; die Höhe beider Probenflügel ist mit (1 500 ± 5) mm identisch. Die maximale Dicke der Probeflügel beträgt 200 mm. Materialien mit einer Dicke von mehr als 200 mm sind auf eine Dicke von 200 mm zu reduzieren. Das Prüfverfahren ist vorrangig für ebene, flächige Probekörper ausgelegt. Rohrisolierungen können ebenfalls geprüft werden. Probekörper sollen stets die praktische Anwendung repräsentieren.
Prüfanforderung Bauteile
Wir bieten Ihnen die Prüfungen nach DIN 4102-7 und DIN V ENV 1187- Prüfverfahren 1 (in Verbindung mit der DIN EN 13501-5) an.
Der Zweck der Prüfungen ist die Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von Bedachungen gegen Flugfeuer und strahlende Wärme.
Die Widerstandsfähigkeit einer Bedachung muss durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) auf Grundlage der Prüfung nach diesen Normen nachgewiesen werden.
Als anerkanntes Prüfinstitut nach Landesbauordnung unterstützen wir Sie bei diesem Nachweis.
Außerdem bieten wir Ihnen orientierende Brandversuche für Ihre Produktentwicklung an.
Funktionserhalt
Prüfungen nach DIN 4102-12 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen
Der Zweck der Prüfung nach DIN 4102-12:1998-11 ist die Klassifizierung von elektrischen Kabelanlagen, welche im Brandfall ihre Funktionsfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum behalten müssen.
Der Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen muss durch ein Prüfzeugnis auf Grundlage der Prüfung nach dieser Norm nachgewiesen werden.
Als anerkanntes Prüfinstitut nach Landesbauordnung unterstützen wir Sie bei diesem Nachweis.
Außerdem bieten wir Ihnen orientierende Brandversuche für Ihre Produktentwicklung an.
Die Prüfung nach DIN 4102-12:1998-11 gilt für Kabel mit einer Nennspannung bis 1kV.
Die Prüfung nach DIN 4102-12:1998-11 wird gem. Abschnitt 4 der Norm angewendet für:
- Kabelanlagen in Kabelkanälen bzw. -schächten (DIN 4102-12:1998-11, Abschnitt 7.3.2),
- Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt (DIN 4102-12 1998-11, Abschnitt 7.3.3),
- Kabelanlagen mit Beschichtungen und Bekleidungen (DIN 4102-12:1998-11, Abschnitt 7.3.4),
- Schienenverteiler im Kanal bzw. Schacht oder mit integriertem Funktionserhalt.
Din 4102-12 - Funktionserhalt Von Elektrischen Kabelanlagen
Prüfstelle für Brandschutz, Außenstelle Lathen
- Feuerschutzabschlüsse
- Rauchschutzabschlüsse
- Förderbahnabschlüsse
- Fahrschachttüren
- nichttragende innere Wände
- Verglasungen
- Produkte mit Anforderungen an den Schallschutz