Modul E

Hilfestellung zum Konformitätsverfahren (Modul E) gemäß Schiffsausrüstungsrichtlinie (Richtlinie 2014/90/EU)

  1. Sie befinden sich in der Produktentwicklung oder haben diese abgeschlossen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es ratsam, zuerst die Zertifizierungsstelle zu kontaktieren, bevor Sie mit den IMO/MED-spezifischen Prüfungen beginnen. Ein frühzeitiger Kontakt mit der Zertifizierungsstelle ermöglicht es Ihnen, potenzielle Anforderungen und spezifische Verfahren zu klären, die für die Zertifizierung Ihres Produkts relevant sind. Durch diese Vorgehensweise können mögliche Hindernisse oder Verzögerungen im Zertifizierungsprozess vermieden werden, was letztendlich zu einer effizienteren und zeitgerechten Zertifizierung führt.

  2. Zur Kontaktaufnahme reicht eine informelle E-Mail oder ein Anruf aus. Unsere Kontaktdaten lauten wie folgt:

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei den erforderlichen Schritten für die Zertifizierung Ihres Produkts zu helfen.

  1. Nach Klärung der Rahmenbedingungen, wie der Gegenstandsnummer der Schiffsausrüstungsrichtlinie (Richtlinie 2014/90/EU), Produktspezifikationen und ähnlichem, erhalten Sie von uns ein maßgeschneidertes Angebot, das auf Ihre spezifischen Anforderungen und den Zertifizierungsprozess zugeschnitten ist. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um sicherzustellen, dass das Angebot alle notwendigen Informationen und Schritte für eine erfolgreiche Zertifizierung umfasst.

  2. Durch die Unterzeichnung des Angebots bestätigen Sie die Annahme der Prüf- und Zertifizierungsordnung, der Leistungsbeschreibung sowie der geltenden AGB. Zur abschließenden Vereinbarung des Zertifizierungsvertrags ist es erforderlich, den Antrag zur EG-Konformitätsbewertung auszufüllen und einzureichen.

  3. Basierend auf den eingereichten Dokumenten wird eine Prüfung des Antrags durch die Zertifizierungsstelle der DMT GmbH & Co. KG durchgeführt.

  4. Im Anschluss wird ein individueller Zertifizierungsplan für Ihr Produkt festgelegt. In diesen Zertifizierungsplan fließen im Wesentlichen die Anforderungen aus der aktuell gültigen Durchführungsverordnung ein. Das bedeutet im Detail: Anforderungen für die Baumusterzulassung, Beförderungs- und Leistungsanforderungen sowie die Prüfnorm. Zusätzlich finden Sie in dem Zertifizierungsplan die aktuell gültigen und relevanten "Approved Recommendations", die zur Prüfung Ihres Produktes nötig sind.

  5. Auf Grundlage des Zertifizierungsplans kann das Prüflabor (siehe Link) die erforderlichen Prüfungen durchführen (Evaluierung), um die Klassifizierung zu bestimmen.

  6. Basierend auf den eingereichten Unterlagen und dem ausgestellten Prüfbericht bewertet die Zertifizierstelle die Evaluierung und trifft eine Zertifizierungsentscheidung.

  7. Nach positiver Entscheidung wird das Zertifikat erstellt und an den Antragssteller bzw. Hersteller übermittelt. Innerhalb eines Monats werden die Basisdaten des Zertifikats an die EMSA (MED) Datenbank veröffentlicht.

Nützliche Links:

RICHTLINIE 2014/90/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Juli 2014 über Schiffsausrüstung

Richtlinie - 2014/90 - EN - EUR-Lex (europa.eu)

 

Aktuelle Durchführungsverordnung

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401975

 

Anwendung von Brandprüfverfahren

2012-s-759-msc-307-88-ftp-code-2010-sonderdruck.pdf (deutsche-flagge.de)

Häufig gestellte Fragen:

Wie finde ich die Gegenstandsnummer (gem. Schiffausrüstungsrichtlinie)?

Sie finden die passende Gegenstandsnummer in der aktuell gültigen Durchführungsverordnung.

(Siehe dazu: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401975)

Nach welcher Prüfnorm muss ich mein Produkt prüfen?

Sobald Sie für Ihr Produkt die entsprechende Gegenstandsnummer gemäß der aktuell gültigen Durchführungsverordnung festgelegt haben, finden Sie in der entsprechenden dritten Spalte die relevanten Prüfnormen.

(Siehe dazu: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401975)

 

Was sind die Voraussetzungen, um mein Produkt mit dem Steuerrad zu kennzeichnen?

Die Wahl der Verfahren für die Konformitätsbewertung ist in der Schiffsausrüstungsrichtlinie festgelegt. In Verbindung mit der EG-Baumusterprüfbescheinigung ist eine der folgenden Prüfungen erforderlich:     

  • Qualitätssicherung Produktion (Modul D) oder
  • Qualitätssicherung Produkt (Modul E) oder
  • Prüfung der Produkte (Modul F).

Sofern die Schiffsausrüstung in Einzelanfertigung oder in kleinen Mengen und nicht in Serie oder in Massenfertigung hergestellt wird, kann das Konformitätsbewertungsverfahren in einer EG-Einzelprüfung bestehen (Modul G).

Detaillierte Informationen zu den gängigen Verfahren und deren Abläufen finden Sie in der Rubrik "Hilfestellung zum Konformitätsverfahren (Modul D und E)" und "Hilfestellung zum Konformitätsverfahren (Modul B)". Zusätzliche Informationen finden Sie in der Rubrik "Häufig gestellte Fragen".

 

Was ist ein „Approved Recommendation“?

Eine "Approved Recommendation" ist eine Ergänzung zur bestehenden Norm auf europäischer Ebene, die für die benannte Stelle verbindlich ist.