Elektrische Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen und Alarmierungseinrichtungen
sind zentrale Bestandteile des anlagentechnischen Brandschutzes beim Betrieb von Gebäuden. Die Betriebssicherheit und Wirksamkeit dieser Anlagen und Einrichtungen sind dabei von erheblicher Bedeutung dafür, dass im Brandschadensfall sowohl eine frühzeitige Alarmierung als auch Flucht der Gebäudenutzer gewährleistet ist.
In verschiedenen gesetzlichen Regelwerken sind daher Prüfpflichten für diese Anlagen vorgeschrieben.
Wir bieten Ihnen dazu folgende Leistungen an:
- Erstabnahmeprüfungen gemäß Prüfverordnung der Länder
- Wiederkehrende Prüfungen gemäß Prüfverordnung der Länder
- Prüfung der Auslegungsplanung auf Übereinstimmung mit den baurechtlichen Anforderungen
- Baubegleitung durch unsere unabhängigen Sachverständigen oder im Rahmen der Fachbauleitung Brandschutz
- Sicherheitsprüfungen für ortsfeste elektrischen Anlagen und bewegliche elektrische Geräte nach DGUV V3