Anlagenbezogener Gewässerschutz

Unsere Kompetenz für Ihre Anlagensicherheit

Als Sachverständige gem. § 2 (33) AwSV (AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), akkreditiert über die TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG, liegt uns die Sicherheit Ihrer Anlagen am Herzen.

Ansprechpartner

Dipl. Ing. Hans Rennings

Am TÜV 1
45307 Essen

Tel +49 201 172 1243
Fax +49 231 5333-299
Mobile: +49 171 2271682

hans.rennings(at)dmt-group(dot)com

Unsere Hauptleistungen im Überblick

  • Bau- und wasserrechtliche Konformitätsvorprüfung der Planungen von Neuanlagen sowie von Änderungen in Bestandsanlagen
  • Gutachten gem. § 42 AwSV für Anträge auf Eignungsfeststellung gem. § 63 (1) WHG
  • Gutachten gem. § 41 AwSV für Anzeigen gem. § 40 AwSV und Anträge zum Verzicht auf eine Eignungsfeststellung
  • Fachgutachter Stellungnahmen zu Neu- und Bestandsanlagen als Erläuterungsberichte und Zustandsberichte für die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
  • Anlagenprüfungen gem. § 46 AwSV
  • Baubegleitende Prüfungen und Bauprüfungen von allen AwSV-relevanten Gewerken
  • Bauprüfungen von Flachbodentanks nach DIN 4119 / EN 14015 als Sachverständige der PÜZ Metallische Bauprodukte für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit
  • Zustandsbewertung von bestehenden Dichtflächen oder von Dichtflächen nach einer Beaufschlagung
  • Plausibilitätsprüfung von Sanierungskonzepten sowie Überwachung der Sanierung von Anlagen zur Mängelbeseitigung
  • Bemessung der Löschwasser-Rückhaltung
  • Stilllegung von Anlagen gem. § 46 AwSV / Rückbaubegleitung

Unsere Hauptkunden

  • Chemische Industrie / Grundstoffindustrie
  • Mineralölindustrie / Raffinerien
  • Stahlwerke / Hüttenbetriebe / Gießereien
  • Kraftwerke / Kokereien
  • Wasserwirtschaftsverbände / Kläranlagen
  • Logistikcenter und Speditionen für Gefahrstoffe
  • Abfall-Entsorger / Abfall-Verwerter
  • Planungsbüros / Anlagenbauer / Behälterbauer

Bau- und wasserrechtliche Konformitätsvorprüfung / Gutachten für Genehmigungsverfahren

In nahezu allen Industriezweigen werden klassische Abfolgen bei der Planung von neuen Anlagen oder bei der Änderung / Erweiterung von Bestandsanlagen nicht oder nur noch unvollständig eingehalten.

Um keine Zeit zu verlieren, werden Genehmigungsanträge / Anzeigen so früh wie möglich bei den zuständigen Behörden eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt werden i.d.R. auch die AwSV-Gutachten bereits angefordert, obwohl die Planungstiefe für eine abschließende Bewertung und Prüfung oft noch nicht ausreichend ist.

Nur durch die frühzeitige Einbindung der Fachgutachter für z.B. AwSV, Brandschutz, Explosionsschutz usw. können für die Genehmigungsplanung rechtzeitig die Rahmenbedingungen und technischen Anforderungen an die geplanten Anlagen, gemeinsam mit den Fachplanern und dem Betreiber festgelegt werden.

Die Gutachten für die Genehmigungsanträge / Anzeigen können somit frühzeitig bei den Behörden eingereicht werden. Relevante Änderungen, die sich bei der späteren Ausführungsplanung ergeben, werden über Fortschreibungen der Fachgutachten bewertet und dokumentiert.
 

Unser Angebot an Planer und Betreiber:

  • Fortlaufende bau- und wasserrechtliche Konformitätsvorprüfung der Anlagenplanungen von der ersten Konzeptplanung bis zur Ausführungsplanung im ständigen Dialog mit Fachplaner, Fachgutachter und Betreiber
  • Festschreibung der bau- und wasserrechtlichen Anforderungen an die Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten und an den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit von Bauarten
  • Rechtzeitiger Nachweis der Werkstoff-Medien-Verträglichkeit
  • Abstimmung der sicherheitstechnischen Ausstattungen, gemeinsam mit den Sachverständigen für Brandschutz, Explosionsschutz und Arbeitssicherheit
  • Festlegung des Mindest-Rückhaltevolumens für Produktaustritt, Oberflächenwasser, Löschwasser und Löschschaum / Festlegung der Bauausführung des Sekundärschutzes
  • Gutachten gem. § 42 AwSV für Anträge auf Eignungsfeststellung gem. § 63 (1) WHG / Gutachten gem. § 41 AwSV für Anzeigen gem. § 40 AwSV und Anträge zum Verzicht auf eine Eignungsfeststellung
  • Fachgutachter Stellungnahmen für sonstige Anlagen als Erläuterungsberichte für die Genehmigungsbehörde

Anlagenprüfung gemäß § 46 AwSV

Die AwSV legt für oberirdische und unterirdische LAU-Anlagen, HBV-Anlagen und Rohrleitungsanlagen die Pflicht für erstmalige Prüfungen vor Inbetriebnahme und die Fristen für wiederkehrende Prüfungen gem. § 46 AwSV fest.

Durch erfahrene Sachverständige gem. § 2 (33) AwSV wird der ordnungsgemäße Zustand und der sichere Betrieb der Anlagen dokumentiert. Für festgestellte Mängel werden gemeinsam mit dem Betreiber technische Lösungen einvernehmlich festgelegt und nachverfolgt.
 

Ordnungsprüfung:

  • Anzeigen gem. § 40 AwSV, Baugenehmigungen, Anzeigen / Genehmigungen gem. BImSchG, Eignungsfeststellungen usw.
  • Anlagendokumentation gem. § 43 AwSV / Anlageneingrenzung gem. § 14 AwSV / Beaufschlagungs- und Instandsetzungskonzept
  • Betriebsanweisung gem. § 44 (1) AwSV und Unterweisung des Betriebspersonals gem. § 44 (2) AwSV
  • Gefährdungsbeurteilungen / Gefährdungsabschätzungen der Rohrleitungen gem. § 21 (1) AwSV und TRwS 780-1
  • Bau- und wasserrechtliche Verwendbarkeitsnachweise der eingesetzten Bauprodukte und Nachweis der Gebrauchstauglichkeit der verwendeten Bauarten
     

Technische Prüfung:

  • Äußere und ggf. innere Prüfung von Lagertanks, Behälter, Apparate, Rohrleitungen usw. hinsichtlich Standsicherheit, Nutzungssicherheit, Beständigkeit, Dichtigkeit und Erkennbarkeit von Leckagen
  • Lebensdauerabschätzung bestehender Anlagen auf Basis von zerstörungsfreien Prüfungen und spezifischen Inspektionen
  • Plausibilitätsprüfung der Sicherheitseinrichtungen und der Alarm- und Verriegelungspläne
  • Funktionsprüfung der sicherheitsgerichteten Sensor-Aktor-Ketten: z.B. Überfüllsicherung, ANA, ASS, Leckageüberwachung, Trockenlaufschutz, Inertisierungskonzept gem. TRGS 509 usw.
  • Qualifizierte Zustandsbewertung der Dichtflächen, Ablaufflächen und der Rückhalteeinrichtungen
  • Nachweis des erforderlichen Rückhaltevolumens für Produktaustritt, Oberflächenwasser und Löschwasser
  • Bei Mängeln Festlegung des Sanierungskonzeptes

Feststellungen gem. § 68 (3) AwSV.

Bauüberwachung / Bauprüfung im Tankbau

Flachbodentanks nach DIN 4119 / EN 14015 ermöglichen insbesondere in der Mineralölindustrie und in der chemischen Industrie die Lagerung von großen Volumina an Flüssigkeiten und Gasen.

Für werksgefertigte und ortsgefertigte Flachbodentanks ist der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gem. der Landes-Bauordnung und den baurechtlichen Vorgaben in der MVV TB vor Inbetriebnahme zu führen.

Wir sind erfahrene Sachverständige gem. § 2 (33) AwSV mit einschlägiger Erfahrung im Tankbau und außerdem über die Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierstelle (PÜZ) für metallische Bauprodukte und Sicherheitseinrichtungen der TÜV Nord Systems nach dem Baurecht als Sachverständige für den Tankbau zugelassen.

Von der ersten Planung bis zum letzten Rohrleitungsanschluss erfolgt die lückenlose baubegleitende Überwachung der Tankbauwerke und die Gebrauchstauglichkeit wird in einem Prüfbericht abschließend bescheinigt.
 

Prüfablauf:

  • Plausibilitätsprüfung des Standsicherheitsnachweises, der Lastannahmen und der geplanten sicherheitstechnischen Ausstattung
  • Herstellerqualifikation: Fachbetrieb § 62 AwSV, AD 2000-Merkblatt HP0, EN ISO 3834, DIN EN 1090 (bis EXC3), DGRL 2014/68/EU, Schweißaufsichtspersonal (DIN EN ISO 14731) usw.
  • Verfahrensprüfungen/WPS für jeden Schweißprozess und Werkstoff
  • Baufreigabe Tankfundament
  • Baubegleitende Kontrolle der Schweißnähte und Überwachung der zerstörungsfreien Prüfungen (zfP) / Dichtigkeitsprüfungen der Tankböden / Eignungsnachweis Leckanzeige Doppelboden
  • Baufreigabe für die Standdruckprüfung nach Vorlage sämtlicher Schweißunterlagen und lückenloser Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Stahlprodukte
  • Bewertung der Setzung und des Bodendurchhangs bei der Erstbefüllung mit Wasser
  • Standdruckprüfung Tank und ggf. auch Ringmantel (Hydrotest) /  Dichtigkeitsprüfung Tankdach und Dachstutzen
  • Innere Prüfung und Dichtigkeitsprüfung Tankboden nach dem Hydrotest / Funktionsprüfung Leckanzeige Doppelboden

Gebrauchstauglichkeitsnachweis über Prüfbericht und Stempelung Behälterschild.

Einstufung / Lebensdauerabschätzung nach TRwS 788

Die Bauausführung und der Betrieb von Flachbodentanks nach DIN 4119/ EN 14015 ist gem. TRwS 788 (DWA-A 788) einzustufen. Leckagen der Tankböden müssen zuverlässig erkennbar sein und sind vollständig zurückzuhalten.

Für den Weiterbetrieb zahlreicher bestehender Flachbodentanks sind daher Prüffristen für Inspektionen und Untersuchungen festzulegen sowie eine Lebensdauerabschätzung vorzunehmen.


Eignungsnachweis / Sanierung bestehender Dichtflächen

Die Rückhalteeinrichtungen / Dichtflächen von AwSV-Anlagen sind gem. TRwS 786 (DWA-A 786) flüssigkeitsundurchlässig auszuführen.

Fehlende oder unvollständige Bauakten sind häufig ein Problem bei der Zustandsbewertung bestehender Dichtflächen. Somit können festgestellte Mängel wie z.B. Risse in Stahlbetonflächen nicht abschließend bewertet werden. In Zusammenarbeit mit der DMT-Betonprüfstelle werden Bauteilproben entnommen und bewertet. Aus den Untersuchungen kann das optimale Sanierungskonzept für die Mängelbeseitigung festgelegt werden.

Über Eindringprüfungen gem. DAfStb-RL BUmwS werden bei Bedarf die maximale Beaufschlagungsdauer und somit rückwirkend die Eignung der Dichtflächen attestiert.

Unser Service für Ihre Anlagensicherheit

  • Innere Prüfung von Flachbodentanks und sonstiger Behälter
  • Nullprüfung von Tankböden / Ermittlung der maximalen Abtragsraten
  • Einstufung Flachbodentank nach TRwS 788
  • Lebensdauerabschätzung / Festlegung der Prüffristen für innere Prüfungen und flächendeckende Wanddickenmessungen

 

Dokumentation der Flachbodentank-Bewertungen in fachgutachterlichen Kurzstellungnahmen oder in Prüfberichten gemäß § 47 AwSV

  • Zustandsbewertung und rückwirkende Dichtigkeitsnachweise von Stahlwannen, Dichtungs-bahnen, Verbundsystem aus keramischen Platten, Verbundanker und Fugenabdichtungen
  • Zustandsbewertung und Aufnahme der Schadensbilder von Dichtflächen aus Stahlbeton, Walzasphalt, Gussasphalt und Halbstarre Dichtschichten
  • Bauteilprobenahmen / Aufnahme des Schichtenaufbaus / Bewertung der Schadensbilder
  • Ermittlung von Druckfestigkeiten / WU-Beton-Nachweis / Eindringprüfungen gem. DAfStb-RL BUmwS mit Lagermedien oder Referenzflüssigkeiten / Ermittlung der maximal möglichen Beaufschlagungsdauer

Rückwirkender Eignungsnachweis gem. den Anforderungen in TRwS 786 an Bestands-Dichtflächen.