Welche Anforderungen an die Qualifikation des Personals für RLT-Anlagen legt die VDI 6022 fest?

Grundsätzlich fordert die VDI 6022 von jedem, der mit RLT-Anlagen und -Geräten arbeitet eine Zusatzqualifikation in Form einer Hygieneschulung.

Dabei wird unterschieden zwischen einer Hygieneschulung nach Typ B (1 Tag), einer Hygieneschulung nach Typ A (2 Tage), einer Unterweisung (für Betreiber von Kleinanlagen) sowie dem VDI geprüften Fachingenieur RLQ.

Die Hygieneschulung Typ B ist für alle Personen, die RLT-Anlagen warten, instand setzen oder betreiben.

Personen die Planungsaufgaben wahrnehmen, konstruieren, verantwortlich errichten oder Hygieneinspektionen durchführen benötigen eine Hygieneschulung nach Typ A.


Gibt es eine Prüfpflicht der RLT-Anlagen und Geräte nach VDI 6022?

Eine Prüfpflicht leitet sich aus dem § 4 der Arbeitsstättenverordnung ab. Dem entspricht im Wesentlichen die in der VDI 6022 beschriebene Hygiene-Erstinspektion bzw. Wiederholungshygieneinspektion. Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion muss eine umfängliche Anlagenerfassung und -beurteilung vorgenommen werden.

Diese umfasst planerische und konstruktive Belange, aber auch Merkmale hinsichtlich der Errichtung sowie eine Dokumentationsprüfung. Die Prüfung des Ist-Zustandes der Anlage schließt Messungen, wie Legionellenprüfungen im Luftbefeuchterwasser, mikrobiologische Oberflächenuntersuchungen sowie Luftkeimmessungen, ein. Dazu liefert die VDI 6022 eine umfangreiche Checkliste mit verschiedenen Prüfkriterien, die in Tabelle 1 exemplarisch wiedergegeben ist.

Tab. 1: Auszug nach Prüfcheckliste zur Hygiene Erstinspektion aus VDI 6022 Blatt 1.1

Bauteil Zu prüfendes Kriterium Beleg    
Außenluftdurchlass Prüfung vor Ort Erklärung des Planers Erkärung des Herstellers
1.1 Wurde die Außenluftansaugung unter Berücksichtigung der Umgebungssituation und der Fortluftabführung so realisiert, dass negative Einflüsse auf die angesaugte Außenluft weitestmöglich ausgeschlossen sind?   X  
1.2 Wurden die Forderungen zur Einhaltung von VDI 6022 hinsichtlich verwendeter Materialien eingehalten?     X
1.3 Bietet die Außenluftansaugung konstruktiv die Voraussetzungen für die Verhinderung des Eintrags von Schnee, Regen, Laub, Kleintieren? X    

Die Hygiene-Erstinspektion ist gemäß VDI 6022 durchzuführen an:

  • neu errichteten Anlagen stets nach Fertigstellung, aber vor der Nutzung,
  • nach wesentlichen Änderungen an der RLT-Anlage, möglichst vor der weiteren Nutzung
  • sowie an Anlagen im Bestand, an denen bisher noch keine Hygiene-Erstinspektion durchgeführt wurde.

In der Folge sind wiederkehrende Prüfungen, die sogenannten Wiederholungsinspektionen, durchzuführen.

Diese müssen für Anlagen/Geräte

  • ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre und
  • mit Luftbefeuchtung (unabhängig von der Art der Technik) im Rhythmus von 2 Jahren durchgeführt werden.

Welche Anforderungen legt die VDI 6022 fest?

Die VDI 6022 weist auf physikalische, luftchemische sowie mikrobiologische Qualitätsmerkmale als zentrale Anforderungen an die Zuluftqualität. Um diese auch einhalten zu können, werden bereits an den Hersteller von Komponenten bestimmte Anforderungen gestellt.

So dürfen Bauteile z. B. keine Schadstoffe abgeben oder die Grundlage für Keimwachstum sein. Es gibt ferner eine Fülle von Anforderungen an die Konstruktion und das verwendete Material. Dies setzt sich hinsichtlich der Planung so fort, wo es z. B. Vorgaben zur Anordnung einzelner Komponenten gibt. In der Folge werden Anforderungen an die Errichtung gestellt, z. B. an die Anlagenzugänglichkeit und –reinigung.

Die Anforderungen an Wartung und Betrieb werden umfänglich in einer Checkliste beschrieben. Diese enthält alle hygienerelevanten Aufgaben, incl. der Fristen für deren Durchführung. Dazu gehört z.B. die regelmäßige Keimzahlbestimmung im Lufbefeuchterwasser. Ergänzt um die Aufgaben der funktionalen Wartung, wie sie z. B. in der VDI 3810 Blatt 4, der VDMA 24186 Teil 1, der AMEV 430 oder den speziellen Herstellervorgaben beschrieben sind, bildet die VDI 6022 die wesentliche Grundlage für die in der Arbeitsstättenverordnung verankerte Wartungsverpflichtung.


Was sind die Ziele der VDI 6022?

Die Richtlinie dient in erster Linie dem Gesundheitsschutz für Personen. Damit versucht die Richtlinie unsere Gesundheit vorbeugend zu erhalten. Also eine klassische Hygieneaufgabe.

Dazu legt die VDI 6022 hygienisch begründete bauliche, technische und organisatorische Anforderungen hinsichtlich der Planung, der Fertigung, der Ausführung, des Betreibens und der Instandhaltung von RLT-Anlagen und Geräten fest.

Im Ergebnis sollen die Anforderungen zu einer gesundheitlich verträglichen Raumluft führen, die maßgeblich von der Zuluftqualität aus den RLT-Anlagen und Geräten bestimmt wird.


Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung der VDI 6022?

Sofern es sich um eine RLT-Anlage oder Gerät handelt, welches eine Arbeitsstätte belüftet, besteht gemäß §4 der Arbeitsstättenverordnung die gesetzliche Verpflichtung diese in regel-mäßigen Abständen sachgerecht zu warten und auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.

Dies muss nach dem Stand der Technik erfolgen, den die VDI 6022 als technische Regel beschreibt.

Daraus folgt, dass ein Betreiber die VDI 6022 umsetzen oder alternativ gleichwertige Maßnahmen ergreifen muss, deren Wirksamkeit er aber zu belegen hat.

In letzter Konsequenz ist die VDI 6022 die sicherste Lösung zur Erfüllung der Betreiberpflichten!


Wo gilt die Richtlinie VDI 6022?

 

Die VDI 6022 gilt für alle Anlagen und Geräte die Aufenthaltsbereiche in Gebäuden mit Zuluft versorgen. Ein Aufenthaltsraum ist „zum nicht vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet“.  Damit ist ein bestimmungsgemäßer Aufenthalt derselben Personen von mehr als 30 Tagen pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag gemeint.

 

Als Beispiele sind Arbeitsplätze, wie Büros oder Industriegebäude, aber auch Wohnräume benannt. Ausgeschlossen sind z. B. Treppenräume oder Flure.

 

Die Richtlinie gilt gleichfalls für Prozessluftanlagen, die z. B. zur arbeitsschutzrechtlichen Umsetzung der Gefahrstoffverordnung oder der Biostoffverordnung betrieben werden.

 

Unter den Geltungsbereich fallen dabei alle RLT-Anlagen und -Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluftqualität beeinflussen.

 

Für Abluftanlagen trifft die VDI 6022 nur zu, wenn diese die Zuluftqualität durch Umluft beeinflussen können.


Welche Risiken bergen hygienische Mängel an RLT-Anlagen und Geräten?

Das Risiko von gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Nutzer technischer belüfteter Räume geht von physikalischen, chemischen und biologischen Gefährdungen aus. Im Ergebnis können diese zu Befindlichkeitsstörungen führen, die sich durch Zugerscheinungen, Konzentrationsstörungen u. ä. Symptome äußern.

Hier liegt also keine „klassische“ Erkrankung vor, sondern Beeinträchtigungen, die vor allem auch zu deutlichen Leistungsminderungen von Menschen führen. Deutlich gravierender sind dagegen Infektionen, die z. B. durch Legionellen in Luftbefeuchtern ausgelöst werden können.

Eine weitere, durch RLT-anlagen ausgelöste, Erkrankung stellt die sogenannte exogen allergische Alveolitis dar, welche als „Befeuchterlunge“ seit den 80er Jahren anerkannte Berufskrankheit ist.


VDI 6022: Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte

- Seit Januar 2018 liegt eine Neufassung der VDI 6022 Blatt 1 vor -

Raumlufttechnische (RLT) Anlagen und Geräte finden sich in unterschiedlichster Bauart in zahlreichen Immobilien. Als zentraler Bestandteil der Gebäudetechnik nehmen sie Aufgaben wahr, die von der reinen Belüftungs-/Klimatisierungsfunktion, z. B. in zahlreichen Bürogebäuden, über die Einhaltung produktionsbedingter Anforderungen (z. B. in Druckereien), bis hin zur Gefahrstoffabsaugung als reiner Sicherheitsfunktion, reichen.

Gemeinsam ist ihnen dabei, dass sie direkt oder indirekt einen maßgeblichen Einfluss auf die Luftqualität und damit die Raumlufthygiene haben. Mängel an diesen Anlagen und Geräten sind daher immer auch mit gesundheitlichen Risiken für die Raumnutzer verbunden.

Um diese Risiken zu vermeiden beschreibt die Richtlinie VDI 6022 –Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte- Sicherheitsanforderungen, die Herstellung, Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb betreffen. Im Januar 2018 wurde das Blatt 1 der VDI 6022 als neue Fassung mit verschiedenen Neuerungen veröffentlicht.
 


Welche Änderungen bringt die im Januar 2018 neu veröffentlichte VDI 6022 Blatt 1? 

Die VDI 6022 weist auf physikalische, luftchemische sowie mikrobiologische Qualitätsmerkmale als zentrale Anforderungen an die Zuluftqualität. Um diese auch einhalten zu können, werden bereits an den Hersteller von Komponenten bestimmte Anforderungen gestellt.

So dürfen Bauteile z. B. keine Schadstoffe abgeben oder die Grundlage für Keimwachstum sein. Es gibt ferner eine Fülle von Anforderungen an die Konstruktion und das verwendete Material. Dies setzt sich hinsichtlich der Planung so fort, wo es z. B. Vorgaben zur Anordnung einzelner Komponenten gibt. In der Folge werden Anforderungen an die Errichtung gestellt, z. B. an die Anlagenzugänglichkeit und –reinigung.

Die Anforderungen an Wartung und Betrieb werden umfänglich in einer Checkliste beschrieben. Diese enthält alle hygienerelevanten Aufgaben, incl. der Fristen für deren Durchführung. Dazu gehört z.B. die regelmäßige Keimzahlbestimmung im Lufbefeuchterwasser. Ergänzt um die Aufgaben der funktionalen Wartung, wie sie z. B. in der VDI 3810 Blatt 4, der VDMA 24186 Teil 1, der AMEV 430 oder den speziellen Herstellervorgaben beschrieben sind, bildet die VDI 6022 die wesentliche Grundlage für die in der Arbeitsstättenverordnung verankerte Wartungsverpflichtung.

Das neue Blatt 1 der VDI 6022 weist verschiedene Änderungen auf. Es wurde im Aufbau und Inhalt verändert. So wurden die ehemaligen Blätter 1.1 (Prüfung von RLT-Anlagen), 1.2 (Hinweise zu erdverlegten Leitungen) sowie 1.3 (Sauberkeit von Luftleitungen) integriert. Rückkühlwerke wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen und unterliegen jetzt der VDI 2047.

Neu formuliert wurde der Geltungsbereich, der inzwischen auch Prozessluftanlagen umfasst sowie die Personennutzung konkretisiert. Speziell die Anwendung der Richtlinie bei Prozessluftanlagen ist in den Fachkreisen umstritten.

Konkretisierungen finden sich hinsichtlich Anforderungen an die Sauberkeit von Luftleitungen und Reinigungsverfahren. Bezüglich der zu verwendenden Filterklassen wurde die Richtlinie an die DIN EN ISO 16890-1 angepasst.

Die Richtlinie widmet sich in der neuen Fassung umfänglich dem Thema Gefährdungsbeurteilung. Dies betrifft Tätigkeiten an diesen Anlagen, wie Wartungs- oder Reinigungsarbeiten. Darüber hinaus sind aber auch Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsstättenverordnung für die Anlagen durchzuführen, mit Bezug zu den durch die Anlagen versorgten Räume durchzuführen.

Neu sind im Rahmen der Hygieneinspektion die verpflichtenden Luftkeimmessungen der Zuluft aus den Anlagen sowie der Abgleich mit der angesaugten Vergleichsluft. Damit wird die Hygieneinspektion deutlich aufwendiger als in der alten Fassung. Gleichzeitig wird aber auch die Aussagekraft durch diese Luftkeimmessungen wesentlich besser.

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