Sanierung

   

Altlasten

     

Consulting

Wir entwickeln Lösungen für Verbesserungen und fachgerechte Sanierungen

Schlechte Luftqualität kann sowohl durch Mängel am Lüftungssystem als auch durch Baustoffe, die Schadstoffe abgeben, hervorgerufen werden. Bei der Nutzungsänderung oder Modernisierung von Gebäuden sind mitunter Altlasten in Form von nicht mehr zulässigen Baustoffen zu finden (z.B. Asbest), die zum Schutz der menschlichen Gesundheit vollständig entfernt werden müssen. Unsere Experten finden die Ursache von Kontaminationen und entwickeln die Lösung zur fachgerechten Sanierung.

Wir bieten

bei Schäden oder Mängeln an Lüftungssystemen, Filtern oder Filteranlagen:

  • Durchführung von Schadensuntersuchungen an Filtern und Filtermedien im Prüflabor oder vor Ort an der Anlage
  • Erstellung von Schadensgutachten durch den TÜV NORD
  • entwicklungsbegleitende Beratung bei der Planung und Installation von Systemen zur Verbesserung der Luftqualität

bei Kontaminationen durch Gebäudeschadstoffe:

  • Erfassung und Katasterisierung von Gebäudeschadstoffen (z. B. Asbest, PCB, PAK etc.)
  • Beratung zu Sanierungen und Erstellung von Sanierungskonzepten
  • Erstellung von Leistungsverzeichnisses zur Sanierung
  • fachgutachterliche Begleitung von Sanierungsmaßnahmen
  • Freigabemessungen


Ansprechpartner

Dr. Dirk Renschen

Am TÜV 1
45307 Essen

Tel +49 201 172-1372
Fax +49 201 172-1606

PLQ(at)dmt-group(dot)com

Begleitung von Gebäudesanierungen

Im Rahmen der Umnutzung oder Modernisierung von Gebäuden trifft man oft auf „Altlasten“, wie beispielsweise asbest- oder PCB-haltige Bauprodukte, die in früheren Jahren als ideale Baumaterialien verwendet wurden.

Die langjährige Erfahrung unserer sachkundigen Mitarbeiter ermöglicht das schnelle und zuverlässige Erkennen, Erfassen, Katasterisieren und Bewerten dieser Gebäudeschadstoffe. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung hinsichtlich der vorhandenen Gebäudeschadstoffe sowie im Bedarfsfall die Erstellung eines Sanierungskonzeptes an. Im Weiteren gehört die fachgutachterliche Begleitung der Sanierungsmaßnahmen mit Überprüfung der erforderlichen Schutzmaßnahmen sowie die sanierungsbegleitenden Messungen (Freigabemessungen) zu unserem Aufgabengebiet, so dass wir Ihnen Kompetenz aus einer Hand anbieten können.

Unsere Leistungen:

  • Gebäudeschadstofferfassungen und Katasterisierungen
  • Asbest, PCB, PAK etc.
  • Beratung
  • Erstellung von Sanierungskonzepten
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen
  • Fachgutachterliche Begleitung von Sanierungsmaßnahmen
  • Freigabemessungen 

Messstelle für Innenraummessungen

Durch die Forderung nach immer größeren Energieeinsparungsmaßnahmen und einer hiermit verbundenen zunehmenden Abdichtung der Räume sowie durch die Verwendung spezieller Ausstattungsmaterialien können erhöhte gasförmige, partikuläre oder mikrobielle Schadstoffbelastungen in der Innenraumluft auftreten. Aber auch durch das Vorhandensein von „Altlasten“ wie z.B. asbesthaltige oder PCB-haltige Bauprodukten kann eine Gesundheitsgefährdung durch Innenraumschadstoffe nicht ausgeschlossen werden.

Aus diesem Grund muss den Gefahren, die von Schadstoffen im Innenraum ausgehen können, große Aufmerksamkeit gewidmet werden. Der moderne Mensch hält sich schließlich den überwiegenden Teil seines Lebens in Innenräumen auf.

Die Wirkungen von Innenraumluftverunreinigungen können sich bei empfindlichen Personen von unangenehmen Geruchs- und Geschmackswahrnehmungen bis hin zu neurotoxischen Symptomen äußern (Sick Building Syndrom). Aus gesundheitlichen und prophylaktischen Gründen ist es sinnvoll, die Luft auf ihre Inhaltsstoffe hin zu analysieren und die Quellen zu ermitteln. Die Analysenergebnisse werden von uns bewertet und auf Wunsch Ratschläge über das weitere Vorgehen gegeben.

Unsere Leistungen:

  • Luftmessungen
  • Messungen und Bewertungen der Luftqualität in Innenräumen gemäß DIN EN ISO 16000 / VDI 4300 (Schadstoffmessungen in der Innenraumluft)
  • Formaldehyd
  • flüchtige organische Bestandteile (VOC)
  • polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK
  • Pentachlorphenol (PCP)
  • Weichmacher (Phthalate)
  • anorganische faserförmige Partikel (Asbestfasern und künstliche Mineralfasern gemäß VDI 3492
  • Messen der Innenraumluftqualität mittels Passivsammler (DIN EN 14412)
  • Messen gasförmiger Immissionen (VDI 3482)
  • Mikrobielle Luftprobennahme
  • Ermittlung der Keimbelastung, der Belastung an Schimmelpilzen, biogenen Allergenen (DIN ISO 16000-16 und -17; VDI 6022 Blatt 5)
  • Partikelmessungen und Klassifizierungen
  • in raumlufttechnische Anlagen, Reinräume etc. (entspr. DIN EN ISO 14644 und VDI 2083)
  • Dichtigkeitsprüfungen
  • von raumlufttechnische Anlagen (z.B. entspr. DIN EN 1507, DIN EN 15727, DIN 12237, DW 144) 

Messstelle "Arbeitsplatzmessungen"

Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025

Ein integraler Bestandteil des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ist die Verfügbarkeit sauberer und gesunder Luft für die Beschäftigten, wobei auf Grund der Arbeitsplatzsituation die Einhaltung dieses Zieles nicht immer einfach ist. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, umfangreiche Schutzvorschriften zu beachten, um Gesundheitsrisiken weitgehend auszuschalten.

Das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und umfasst die systematische Ermittlung und Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz. Sie wird hinsichtlich der Gefährdung durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen in der Gefahrstoffverordnung konkretisiert. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Der Arbeitgeber hat u. a. zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Dies kann durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere gleichwertige Beurteilungsverfahren erfolgen. Wer Messungen durchführt, muss über die notwendige Fachkunde und über die erforderlichen Einrichtungen verfügen.

Wenn Sie ermitteln möchten, ob die Arbeitsbedingungen in Ihren Betrieb den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ob Ihre getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichend sind, sichern wir Ihnen unsere fachlich kompetente Unterstützung zu.
Die DMT-Messstelle ist personell und gerätetechnisch in der Lage Expositionsmessungen für alle fünf Stoffgruppen durchzuführen.

  • Gruppe 1: Aerosole (ohne Faserstäube)
  • Gruppe 2: Faserstäube
  • Gruppe 3: Anorganische Gase und Dämpfe
  • Gruppe 4: Organische Gase und Dämpfe
  • Gruppe 5: Ausgewählte Parameter/Gebiete
  • Rechtsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)