Lüftungsanlage auf Dach

RWA

 

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

zu denen, neben maschinellen und natürlichen Rauchabzugsanlagen, auch Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen (z. B. Süla) gehören, sind Teil des anlagentechnischen Brandschutzes. Die Rauchfreihaltung ist ein zentrales Element des Brandschutzes, um einerseits Flucht- und Rettungsmöglichkeiten zu gewährleisten und andererseits Rauchvergiftungen zu vermeiden. Letztere sind eine wesentliche Todesursache bei Brandschadensfällen.
Die Forderung nach Rauch- und Wärmeabzugsanlagen findet sich sowohl im Baurecht, speziell dem Sonderbaurecht der Länder, sowie teilweise im Brandschutzkonzept.
Verbunden mit diesen Forderungen sind die gesetzlichen Prüfpflichten nach Prüfverordnung der Länder.

Lüftungen und CO-Warnanlagen in geschlossenen Mittel- und Großgaragen

sollen sicherstellen, dass giftiges CO oder andere Schadstoffe durch Fahrzeuge nicht zu gesundheitlichen Gefährdungen von Personen führen, die sich in geschlossenen Garagen aufhalten. Gleichzeitig kommt der Lüftung in Garagen häufig die Rauchfreihaltung von Rettungswegen zu.
Verbunden mit diesen Forderungen sind die gesetzlichen Prüfpflichten nach Prüfverordnung der Länder.

Dazu bieten wir Ihnen folgende Leistungen durch unsere Sachverständigen an:

  • Prüfungen von RWA, maschinellen Lüftungsanlagen und CO-Warnanlagen vor Inbetriebnahme, nach wesentlicher Änderung oder wiederkehrend
  • Prüfung der Auslegungsplanung auf Übereinstimmung mit den baurechtlichen Anforderungen
  • Baubegleitung durch unsere unabhängigen Sachverständigen oder im Rahmen der Fachbauleitung Brandschutz.

Ansprechpartner

Rainer Peglau

Tremoniastraße 13
44137 Dortmund

Tel +49 231 5333-207
Fax +49 231 5333-299

aps(at)dmt-group(dot)com

Wir prüfen unabhängig und kompetent. Dabei ist Ihre Sicherheit unser Ziel.