Brandschutz in Kraftfahrzeugen
Anforderungen in Deutschland und Europa
Durch Brandereignisse von Reise- und Linienbussen wird dem Thema Brandschutz in Bussen immer mehr Beachtung, vor allem durch die Medien, zugeteilt. Der Schutz der Passagiere steht hierbei an vorderster Stelle und soll durch den Einsatz geeigneter Materialien gewährleistet werden. Zur Ermittlung der brandtechnischen Eigenschaften dieser Materialien sind mehrere internationale wie nationale Verfahren vorgesehen, welche bei der DMT angewendet und nachfolgend erläutert werden.
Für Kraftfahrzeuge der Gruppe M3 Klasse II und Klasse III werden nach internationalem Standard UN ECE R118 Anforderungen bezüglich des Brandverhaltens, sowie der Fähigkeit Kraft- und Schmierstoffe abzuweisen an Materialien gestellt, die Anwendung im Innenraum, im Motorraum und in separaten Heizräumen finden. In fünf verschiedenen Prüfverfahren (Anhängen) werden Materialien auf diese Anforderungen getestet und bewertet.
Wir prüfen das Brennverhalten von Werkstoffen der Kraftfahrzeugausstattung zum Beispiel nach ECE R118, EU-Richtlinie 95/28/EG, FMVSS 302, CMVSS 302, DIN 75200, ISO 6722, ISO 14572, ISO 3795, sowie nach diversen Hausnormen der Fahrzeughersteller.
Zudem führen wir Prüfungen zur Bestimmung der Brandweiterleitung an elektrischen Kabeln gemäß ECE R-118, Ausgabe 12/2012, Abschnitt 6.2.6 in Verbindung mit ISO 6722:2006, Abschnitt 12 durch.
Der Zweck der Prüfungen ist die Ermittlung der Brenngeschwindigkeit bei Einwirkung einer kleinen Zündflamme auf Werkstoffe, die im Insassenraum in Kraftfahrzeugen verwendet werden.
Darüber hinaus sind wir anerkannte Prüfstelle der FIA (FIA Test House for Extinguisher Systems) und des DMSB (Dachverband für den Automobil- und Motorrad-Sport) für die Prüfung von Löschanlagen in Rennfahrzeugen.
Als eines der ersten Prüfhäuser der TÜV NORD in Deutschland sind wir akkreditiert für die Brandversuche an Batterien nach der ECE R100 Anhang 8E.
Wir prüfen für Ihre Sicherheit
In sogenannten Abusetests wird das Sicherheitsverhalten von Batterien außerhalb der üblichen Einsatzbedingungen ermittelt. DMT GmbH mit dem Geschäftsfeld PPS (Plant and Product Safety) verfügt über ein großes Testgelände in Dortmund mit speziellen Einrichtungen. Wir können für unsere Kunden nach gültigen Normen bzw.- Standards oder Eigenspezifikationen, Module und ganze Batteriesysteme (1000 kg) testen. Alle Testräume können mit Video und Datenaufzeichnung versehen werden. Eine Fernübertragung oder Remotesteuerung ist ebenfalls möglich.
Wir können am REESS Beispielhaft die folgenden Prüfungen für Sie durchführen:
Nageltest
Externer Kurzschluss
interner Kurzschluss
Fuel Fire
extended Fuel Fire
Salzwassertest
Tauchbecken
Befundung von Batterien
Korea Motor Vehicle Safety Standard
…
Wirksamkeitsprüfung von Löschanlagen für Busse
Löschanlagen im Motorraum für Fahrzeuge zur Personenbeförderung werden ab dem 01.09.2020 für Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 verpflichtend. Diese Löschanlagen müssen auf ihre Funktionsfähigkeit und Löschwirksamkeit hin geprüft und genehmigt werden (ECE R 107, Änderungsserie 06, Anhang 13).
Eine kurze Übersicht über unser Leistungsportfolio:
ECE R118 Anhang 6; Brennverhalten von Innenraummaterial horizontale Flammenausbreitung | |
ECE R118 Anhang 7; Brennverhalten von Innenraummaterial Strahlerprüfung | |
ECE R118 Anhang 8; Brennverhalten von Innenraummaterial vertikale Flammenausbreitung | |
ECE R119 Anhang 9; Brennverhalten von Innenraummaterial Widerstandsfähigkeit gegen Aufnahme von Kraftstoff | |
ECE R118 Anhang 10; Brennverhalten von Kabeln | |
ISO 5658-2; Seitliche Flammenausbreitung in vertikaler Anordnung Alternativverfahren nach ECE R118 | |
ECE R100 Anhang 8E; Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge Widerstand von Antriebsbatterien gegen eskalierende Reaktion bei Brandbeanspruchung | |
ISO 3795; Straßenfahrzeuge sowie Traktoren und Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft Bestimmung des Brennverhaltens von Werkstoffen der Innenausstattung | |
EU-Richtlinie 95/28/EG Anhang IV; Prüfung zur Bestimmung der horizontalen Brenngeschwindigkeit von Werkstoffen | |
EU-Richtlinie 95/28/EG Anhang VI; Prüfung zur Bestimmung der senkrechten Brenngeschwindigkeit von Werkstoffen | |
DIN 75200; Bestimmung des Brennverhaltens von Werkstoffen der Kraftfahrzeuginnenausstattung | |
ISO 6722 paragraph 12; Road vehicles -– 60 V and 600 v single-core cables -– Dimensions, test methods and requirements paragraph 12 Resistance to flame propagation Kabelprüfung wie in ECE R118 gefordert | |
ISO 6722-1 paragraph 5.22; Road vehicles -– 60 V and 600 V single-core cables; Part 2: Dimensions, test methods and requirements for copper conductor cables; paragraph 5.22 Resistance to flame propagation Kabelprüfung wie in ECE R118 gefordert | |
ISO 6722-2 paragraph 5.22; Road vehicles -– 60 V and 600 V single-core cables; Part 2: Dimensions, test methods and requirements for aluminium conductor cables; paragraph 5.22 Resistance to flame propagation Kabelprüfung wie in ECE R118 gefordert | |
ISO 14572 paragraph 5.21; Road vehicles – Round, sheathed, 60 V and 600 V screened and unscreened single- or multi-core cables – Test methods and requirements for basic- and high-performance cables; paragraph 5.21; Resistance to flame propagation Kabelprüfung, nicht in ECE R118 zitiert | |
ECE R107 Amendment 3; Busse Nachweis zum Leistungsvermögen der Löschanlage | |
UL 2580 UL STANDARD FOR SAFETY BATTERIES | |
UL 94 | |
FIA TEST HOUSES FOR EXTINGUISHER SYSTEMS | |
GB/T 31467.3-2015 Tauchversuche, Propagation | |
NEU: GB 38031-2020 Thermal Propagation Tests | |
Mit diesem Test wird abgeprüft, ob nach einem thermischen Durchgehen einer Zelle im Batteriepack mindestens fünf Minuten verbleiben, bis es zu einem Brand oder einer Explosion kommt. Dies soll den Insassen ausreichend Zeit geben, um im Gefahrenfall das Fahrzeug rechtzeitig zu verlassen. Dieser Gefahrenfall muss rechtzeitig angezeigt werden. |
Ansprechpartner
Downloads
Produktprüfung von Materialien für den Einsatz in KFZ (ECE R118)
Akkreditierung
Die DMT – Prüfstelle für Brandschutz ist durch die DAkkS unter den Kennnummern D-PL-11035-03-01, D-PL-11035-03-02, D-PL-11035-03-03 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert für die Verfahren:
- ECE R118 (alle Ausgabestände) Anhang 6, 7 und 8
- ISO 5658-2
- ISO 6722
- ISO 14572
Prüfvorschriften
Es sind fünf Prüfverfahren möglich:
- Verfahren nach Anhang 6 „Horizontalprüfung“ für Produkte, die horizontal eingesetzt werden. Materialien die in horizontaler Lage im Innenraum, Motorraum oder separaten Heizraum verbaut sind (Isoliermaterialien), werden nach diesem Anhang auf ihre horizontale Brenngeschwindigkeit getestet. Hierzu wird ein Probekörper in horizontaler Lage einer definierten Flamme über 15 Sekunden ausgesetzt und das Fortschreiten der Flamme dokumentiert. Um die Prüfung zu „bestehen“ darf die anschließend ermittelte Brenngeschwindigkeit nicht mehr als 100 mm/min betragen.
- Verfahren nach ECE R118, Anhang 7 „Strahlerprüfung“ für Materialen, die höher als 500 mm über dem Sitzpolster montiert sind bzw. Dämmmaterial im Motorraum und abgetrennten Heizräumen. Das Schmelzverhalten wird mithilfe eines 500 W starken Wärmestrahlers ermittelt, dem ein Probekörper über 10 Minuten ausgesetzt wird (Wärmestrahlung 3 W/cm²). Unter dem Probekörper, mit einem Abstand von 300 mm, wird ein Stück Watte positioniert, welche sich während der Prüfung nicht durch heruntertropfendes / herunterfallendes Probematerial entzünden darf. Wird dieses Kriterium eingehalten gilt die Prüfung als „bestanden“.
- Verfahren nach ECE R118, Anhang 8 „Vertikalprüfung“ für Produkte, die vertikal im Innenraum, Motorraum oder separaten Heizraum (Isoliermaterialien) eingesetzt werden. Die Ermittlung der vertikalen Brenngeschwindigkeit erfolgt durch die Beflammung eines vertikal angeordneten Probekörpers. Dieser wird an seiner Kante mit einer „feuerzeugähnlichen“ Flamme für 5 Sekunden beziehungsweise 15 Sekunden beflammt. Das Fortschreiten der Flamme wird dokumentiert und die Brenngeschwindigkeit ermittelt. Die Prüfung gilt als „bestanden“, wenn die Brenngeschwindigkeit nicht mehr als 100 mm/min beträgt.
- Verfahren nach ECE R118, Anhang 9 zur Ermittlung der Fähigkeit von Materialien Kraft- und Schmierstoffe abzuweisen. Dieser Anhang behandelt Isoliermaterialien, die im Motorraum und separaten Heizräumen ihre Anwendung finden. Hierzu wird ein Probekörper über 24 Stunden mit Diesel beaufschlagt, dieser darf über den gesamten Zeitraum keinen Kraftstoff absorbieren und mehr als 1 Gramm Massezuwachs aufweisen.
- Der Anhang 10 ist der neuste der ECE R118 und trat erstmalig im Oktober 2017 in Kraft. Dieser Anhang regelt die Prüfung von Kabeln mit einer Länge von mehr als 100 mm, die im Fahrzeug Anwendung finden. Zuvor wurden diese nach ISO 6722:2006 Punkt 12 getestet und bewertet. Prüfberichte die auf dieses Verfahren lauten behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Heute kann alternativ zum Anhang 10 die Prüfung nach ISO 6722‑1:2011 Punkt 5.22. durchgeführt werden. Elektrische Kabel werden im Anhang 10 auf ihren Widerstand gegen Flammenausbreitung getestet, indem ein Probekörper im 45° Winkel eingespannt und für 15 Sekunden beziehungsweise 30 Sekunden einer 10 cm hohen und 950° C heißen Flamme ausgesetzt wird. Dokumentiert werden die Brenndauer, sowie die verbrannte Länge des Probekörpers. Um die Prüfung erfolgreich abzuschließen darf der Probekörper nicht mehr als 70 Sekunden brennen und muss eine unverbrannte Länge von mindestens 50 mm aufweisen.
- UN ECE R118 Anhang 10; Ermittlung des Widerstands gegen Flammenausbreitung von elektrischen Kabeln - Verfahren nach ISO 6722 Ausgabe 2006 für elektrische Kabel
- Drei Anhänge in einer Prüfung! Verfahren nach ISO 5658-2 Ausgabe 2006; deckt Verfahren 6, 7 und 8 mit ab
- Welches Prüfverfahren anzuwenden ist, stimmt der Kunde mit dem Technische Dienst (z.B. TÜV NORD Mobilität - IFM) ab. DMT berät Sie gerne. Siehe auch ECE R118 Ziffer 6.2.
- DMT bietet die Prüfdienstleistung an. Die Typgenehmigung erstellt TÜV NORD Mobilität – Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität (vom KBA benannter Technischer Dienst).
Probekörper
Grundsatz: Probekörper sollen der späteren Anwendung entsprechen.
Es sind Probekörper in folgenden Abmessungen erforderlich:
- Verfahren nach Anhang 6:
6 Probekörper 100 mm x 356 mm je Produktionsrichtung/Materialstruktur; maximale Materialstärke 13 mm - Verfahren nach Anhang 7:
5 Probekörper 70 mm x 70 mm je Materialoberfläche; maximale Materialstärke 13 mm - Verfahren nach Anhang 8:
4 Probekörper 560 mm x 170 mm je Produktionsrichtung/Materialstruktur; maximale Materialstärke 13 mm - Verfahren nach ISO 6722:
6 Probekörper 650 mm Länge - Verfahren nach ISO 5658-2:
6 Probekörper 798 x 153 je Oberfläche; maximale Materialstärke 50 mm
Ist die Anwendungsdicke größer als die maximale Materialstärke für den Probekörper, muss von der nicht zu prüfenden Seite auf die maximale Materialstärke abgearbeitet werden.
Können Probekörper in den geforderten Abmessungen nicht hergestellt werden/ist das zu prüfende Produkt in der Anwendung kleiner als die Probekörpermaße, kontaktieren Sie uns.
Specimens
Principle: specimens shall represent the intended application
Specimens with the following dimensions are required:
- ECE R118, annex 6:
6 specimens 100 x 356 mm per direction/structure of material; maximum thickness 13 mm - ECE R118 annex 7:
10 specimens 70 x 70 mm per material (5 tests of front side and 5 tests of back side); maximum thickness 13 mm - ECE R118 annex 8:
4 specimens 560 x 170 mm per direction/structure of material; maximum thickness 13 mm - ISO 6722:
6 specimens with a length of 650 mm - ISO 5658-2:
6 specimens 798 x 153 per surface; maximum thickness 50 mm
If the thickness in case of application is higher than maximum thickness given for the specimens, the specimens have to be reduced to maximum thickness from the backside/surface not to be tested.
If it is not possible to get specimens with the required dimensions, please contact us.
Ablauf
Probekörper werden in Normklima konditioniert.
Prüfung: Probekörper wird einer Beanspruchung durch Wärmestrahlung oder Flamme ausgesetzt (je nach Verfahren).
Geprüfte und unverbrauchte Probekörper werden entsorgt, wenn nicht ausdrücklich anders gewünscht.
Bericht wird verfasst und versandt
Änderungen in den Versionsständen der ECE R118
In der ECE R118-03 gibt es folgende Änderungen oder Ergänzungen:
1. Einführung des Prüfanhanges "Annex 10" zur Prüfung von elektrischen Kabeln
2. Definition von elektrischen Kabeln, Hülsen und Kabelkanälen
3. Festlegung der Beflammungszeit bei den Kabeltypen
4. Die Prüfung von Kabelhülsen und Kanälen wird erforderlich
5. Ergänzende Angaben in den Prüfberichten zu Massen und Abmessungen der Probekörper
6. Änderungen im Probekörperhalter
7. Änderungen im Rauchabzug
8. Mindestmaße für Probekörper 380 mm x 3 mm sind festgelegt
9. Abmessungen von Kabelhülsen und Kanäle sind auf 560 mm festgelegt. Das Mindestmaß ist 380 mm
UN ECE Regelungen
Nachfolgend aufgeführte UN-Regelungen in der aktuellsten Fassung sind über diesen Link abrufbar.
- R 1 Kfz- Scheinwerfer
- R 2 Glühlampen für Scheinwerfer
- R 3 Rückstrahler für Kfz
- R 4 Hintere Kennzeichenbeleuchtung
- R 5 SB-Scheinwerfer (Sealed-Beam-Scheinwerfer)
- R 6 Fahrtrichtungsanzeiger
- R 7 Begrenzungs-, Schluss-, Bremsleuchten
- R 8 Halogen- Scheinwerfer und Lampen
- R 9 Geräuschentwicklung von Kfz mit 3 Rädern
- R 10 Funkentstörung
- R 11 Türschlösser, Türscharniere
- R 12 Lenkanlage bei Unfallstößen
- R 13 Bremsen
- R 13 - H Bremsen für Pkw
- R 14 Verankerung der Sicherheitsgurte
- R 15 Emission luftverunreinigender Gase aus Motoren
- R 16 Sicherheitsgurte
- R 17 Widerstandsfähigkeit Sitze/Verankerung
- R 18 Sicherung gegen unbefugte Benutzung Kfz
- R 19 Nebelscheinwerfer
- R 20 Scheinwerfer mit H-4-Lampen
- R 21 Innenausstattung
- R 22 Schutzhelme
- R 23 Rückfahrscheinwerfer
- R 24 Luftverunreinigende Stoffe aus Dieselmotoren
- R 25 In Fahrzeugsitze einbezogene Kopfstützen
- R 26 Vorstehende Außenkanten
- R 27 Warndreiecke
- R 28 Akustische Warneinrichtungen/ Signale
- R 29 Schutz der Insassen in Führerhäusern
- R 30 Luftreifen für Kraftfahrzeuge und Anhänger
- R 31 SB- Halogenscheinwerfer
- R 32 Verhalten der Fahrzeug-Struktur (Pkw) bei Heckaufprall
- R 33 Verhalten (Pkw) bei Frontalaufprall
- R 34 Verhütung von Brandgefahr
- R 35 Anordnung der Fußbedienteile
- R 36 Kraftomnibusse
- R 37 Glühlampen
- R 38 Nebelschlussleuchten
- R 39 Geschwindigkeitsmesser
- R 40 Abgase von Krafträdern
- R 41 Krafträder Geräuschentwicklung
- R 42 Stoßfänger für Pkw
- R 43 Sicherheitsverglasungswerkstoffe
- R 44 Rückhalteeinrichtungen für Kinder
- R 45 Scheinwerfer-Reinigungseinrichtung
- R 46 Rückspiegel
- R 47 Abgase von Mopeds
- R 48 Beleuchtung/ Lichtsignaleinrichtungen Kfz
- R 49 Gasförmige Schadstoffe aus Dieselmotoren von schweren Nutzfahrzeugen
- R 50 Beleuchtung Krafträder
- R 51 Geräusche Kfz
- R 52 Minibusse
- R 53 Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtung Motorräder
- R 54 Luftreifen für Nutzfahrzeuge und Anhänger
- R 55 Mechanische Kupplungsteile für Fahrzeugkombinationen
- R 56 Scheinwerfer Mopeds
- R 57 Scheinwerfer Motorräder
- R 58 Rückwärtiger Unterfahrschutz
- R 59 Austauschschalldämpfer für Kfz mit 4 Rädern
- R 60 Kontrolleinrichtungen Motorräder/Mopeds
- R 61 Nach vorne zeigende Fortsätze der Führerhausrückwand Lkw
- R 62 Sicherung gegen unbefugte Benutzung Krafträder
- R 63 Geräusche Mopeds
- R 64 Reserveräder/-reifen
- R 65 Spezialwarnleuchten für Kfz
- R 66 Festigkeit des Aufbaus von Autobussen
- R 67 Spezialausrüstung für Fahrzeuge (mit Flüssiggas betrieben)
- R 68 Messung Bauart bedingter Kfz-Höchstgeschwindigkeit
- R 69 Rückwärtige Kennzeichnung langsam fahrender Fahrzeuge
- R 70 Rückwärtige Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge
- R 71 Landwirtschaftliche Zugmaschinen - Sichtfeld
- R 72 Kraftradscheinwerfer für asymmetrisches Abblend- und Fernlicht (HS1-Lampen)
- R 73 Seitenfahrschutz von Lkw und Anhänger
- R 74 Installation von Beleuchtungseinrichtungen bei Mopeds
- R 75 Reifen für Krafträder
- R 76 Scheinwerfer für Mopeds (Fern- und Abblendlicht)
- R 77 Parkleuchten für Kfz
- R 78 Bremsanlagen für Krafträder
- R 79 Lenkanlagen
- R 80 Sitze von Kraftomnibussen
- R 81 Rückspiegel von Zweirädern
- R 82 Halogenscheinwerfer für Mopeds (HS2-Lampen)
- R 83 Schadstoffemissionen Kfz
- R 84 Messung Kraftstoffverbrauch Pkw mit Verbrennungsmotor
- R 85 Messung Motorleistung von Verbrennungsmotoren zum Antrieb von Kfz
- R 86 Anbau Beleuchtungs-/ Lichtsignaleinrichtungen an lof Zugmaschinen
- R 87 Leuchten Tagfahrlicht für Kfz
- R 88 Retroreflektierende Reifen für zweirädrige Fahrzeuge
- R 89 Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen
- R 90 Ersatzbremsbelag-Einheiten für Kfz und Anhänger
- R 91 Seitenmarkierungsleuchten
- R 92 Austauschschalldämpfer für Krafträder
- R 93 Vordere Unterfahrschutzeinrichtungen
- R 94 Frontalaufprall
- R 95 Seitenaufprall
- R 96 Abgasemission lof- Zugmaschinen
- R 97 Alarmanlagen
- R 98 Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen
- R 99 Gasentladungslichtquellen
- R 100 Batteriebetriebene Elektrofahrzeuge
- R 101 Messung CO2 und Kraftstoffverbrauch bei Pkw
- R 102 Kurzkupplungseinrichtungen
- R 103 Austauschkatalysatoren für Kfz
- R 104 Retroreflektierende Markierungen für Fahrzeuge der Klassen M, N und O
- R 105 Fahrzeuge für den Transport gefährlicher Güter, konstruktive Merkmale
- R 106 Reifen für landwirtschaftliche Fahrzeuge und ihre Anhänger
- R 107 Busse
- R 108 Runderneuerte Reifen für Kfz und ihre Anhänger
- R 109 Runderneuerte Reifen für Lkw und ihre Anhänger
- R 110 Antriebssystem mit komprimiertem Erdgas
- R 111 Kippstabilität von Tankfahrzeugen
- R 112 Scheinwerfer asymmetrisches Licht
- R 113 Scheinwerfer symmetrisches Licht
- R 114 Austausch-Airbagsysteme
- R 115 Nachrüstsysteme Flüssiggas und Erdgas
- R 116 Sicherheit gegen unbefugte Benutzung
- R 117 Reifen (Rollgeräuschemissionen, Nasshaftung und Rollwiderstand)
- R 118 Brennverhalten von Innenraummaterial
- R 119 Abbiegescheinwerfer
- R 120 Leistung, Drehmoment und spezifischer Kraftstoffverbrauch von Traktoren und mobilen Maschinen
- R 121 Kontrollleuchten und Anzeiger
- R 122 Heizungssysteme
- R 123 Adaptive Frontbeleuchtungssysteme (AFS)
- R 124 Nachrüsträder
- R 125 Vorderes Sichtfeld
- R 126 Nachrüstbare Trennsysteme zum Schutz von Fahrzeuginsassen bei Gepäck
- R 127 Fußgängersicherheit
- R 128 Leuchtdioden-Lichtquellen in Scheinwerfern und Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern
- R 129 Verbesserte Kinderrückhaltesysteme zur Verwendung in Kraftfahrzeugen
- R 130 Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihres Spurhaltewarnsystems
- R 131 Kraftfahrzeuge hinsichtlich des Notbremsassistenzsystems (AEBS)
- R 132 Nachrüstung Abgasnachbehandlungssysteme für schwere Nutzfahrzeuge und mobile Maschinen (REC - Retrofit Emission Control devices)
- R 133 Recyclingfähigkeit von Motorfahrzeugen
- R 134 Wasserstoffbetriebene Kfz
- R 135 Seitlicher Pfahlaufprall
- R 136 Elektrofahrzeuge - Kategorie L
- R 137 Frontalaufprall für Rückhaltesysteme
- R 138 Künstliche Geräusche geräuscharmer Fahrzeuge
- R 139 Bremsassistentensystem (BAS)
- R 140 Elektronische Stabilitätskontrolle
- R 141 Reifenmesskontrollsysteme (TPMS - Tyre Pressure Monitoring Systems)
- R 142 Installation von Reifen
- R 143 Nachrüstung Dual-Fuel Systeme für schwere Nutzfahrzeuge