Brandschutz für kritische Infrastrukturen (KRITIS)

Zum Schutz kritischer Infrastrukturen wurde u.a. das Dachgesetz – Entwurf - zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRITISDachG-Entwurf) durch das Bundeskabinett beschlossen. 

Das KRITISDachG-Entwurf verfolgt in erster Linie den Ansatz, Betreibern kritischer Anlagen konkrete Vorgaben zur Aufrechterhaltung, Stärkung oder Herstellung ihrer Handlungsfähigkeit und Resilienz zu machen, um dem Risiko einer Beeinträchtigung ihres Geschäftsbetriebs entgegenzuwirken, damit dieser auch bei Störungen oder Ausfällen aufrechterhalten oder schnell wiederhergestellt werden kann. 

Die Betreiber kritischer Anlagen im Sinne des KRITISDachG-Entwurf werden verpflichtetet, verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Resilienz zu treffen. Dazu müssen die Betreiber kritischer Anlagen regelmäßig eine Risikoanalyse und Risikobewertung durchführen. Zusammen mit der nationalen Risikoanalyse und Risikobewertung sollen sie auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Gewährleistung der Resilienz treffen. Die Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Resilienz getroffen werden, müssen in einem Resilienzplan festgehalten werden. 


Zu den zu bewertenden Sachverhalten zählt auch der Brandschutz. In diesem Zusammenhang erbringen wir für Sie folgende Dienstleistungen:

  • Brandschutztechnische Beratung
    Wir beraten und unterstützen Sie bei der Erstellung von Risikoanalysen, Risikobewertungen und Resilienzplänen
     
  • Erstellung von Brandschutzkonzeptionen
    Unter Berücksichtigung des Baurechtes und der Ergebnisse der Risikoanalyse und Risikobewertung sowie des Resilienzplanes erstellen wir Brandschutznachweise, Brandschutzkonzepte, brandschutztechnische Stellungnahmen, brandschutztechnische Grobkonzepte etc.
     
  • Fachbauleitung Brandschutz
    Wir überwachen die Umsetzung der Brandschutzkonzepte bereits in der Detailplanungs- und Bauphase. Dabei überprüfen wir die fachgerechte Installation erforderlicher Brandschutzeinrichtungen bzw. die Einhaltung maßgeblicher Vorschriften, um kostenintensive Nachrüstungen bereits im Vorfeld zu vermeiden.
     
  • Gestellung von Brandschutzbeauftragten
    Unsere Brandschutzbeauftragten führen regelmäßige Begehungen vor Ort durch, um die Umsetzung der Brandschutzanforderungen im laufenden Betrieb zu überprüfen und den Betreiber bei der Umsetzung zu beraten. 
     
  • Erstellung von Gefahrenabwehrplänen
    Flucht- und Rettungspläne gemäß ASR A2.3 und DIN ISO 23601 
    Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095 
    Brandschutzordnungen gemäß DIN 14096
     
  • Brandtechnische Prüfungen
    In enger Zusammenarbeit mit unserer Konzern-Schwester TÜV NORD System können Sie brandtechnische Prüfungen von Bauteilen und Baustoffen durchführen lassen. Link der entsprechenden Internetseite aufführen
     
  • Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen
    In enger Zusammenarbeit mit unserer Konzern-Schwester TÜV NORD System erhalten Sie Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen (z.B. Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, Lüftungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, elektrische Anlagen)

Ansprechpartner

Team Vertrieb

Tremoniastraße 13
44137 Dortmund

Tel +49 231 5333-430
Fax +49 231 5333-299

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