Prüfungen von Aerosolabscheidern und Aerosolnachbehandlungsystemen

Wir erbringen für Sie Prüfdienstleistungen zur Ermittlung der Abscheideleistung von Aerosolabscheidern,  Aerosolat- und Aerosolnachbehandlungssystemen (z.B. UV-C oder Kaltplasma-Aerosolatnachbehandlung) als auch anderer innovativer Verfahren zur Verbesserung der Luftqualität. Zusätzlich bestimmen wir den Flammenwiderstand von Aerosolabscheidern (Flammendurchschlagsklassifizierung).

Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen Informationen zu Aerosolabscheidern und zu Aerosol- und Aerosolatnachbehandlungssystemen (Küchenabluftreinigungsanlagen) wie auch zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten mit detaillierten Informationen zur Prüfung von Aerosolabscheidern als auch Aerosol- und Aerosolatnachbehandlungssystemen und Referenzen vor.

Prüfdienstleistungen

Die DMT verfügt über ein langjähriges Know-how im Bereich der Prüfungen von Aerosolabscheidern für den Einsatz in gewerblichen Küchen. Das Prüflabor für Aerosolfiltrationsprüfungen ist mit verschiedenen Prüfständen für alle Arten von Aerosolabscheidern ausgestattet.

Dank der entsprechenden Prüfstände kann DMT auch Flammenwiderstandsprüfungen gemäß der europäischen Norm EN 16262 Teil 6 (früher DIN 18869-5), der amerikanischen Norm UL1046 und der britischen Norm LPS 1263 durchführen.

Darüber hinaus bestimmt DMT den Fraktionsabscheidegrad von Aerosolabscheidern nach der ehemaligen Richtlinie VDI 2052-1 aus dem Jahr 1999. Parallel dazu wird der Druckverlust des Abscheiders (Anfangsdruckverlust) wie auch der Differenzdruckanstieg während der Fettbeladung ermittelt.

Prüfungen zur Leistungsermittlung von Aerosolabscheidern:

DIN EN 16282-6 (ehemals DIN 18869-5) "Einrichtungen für gewerbliche Küchen - Bauteile für die Lüftung von gewerblichen Küchen - Teil 6: Aerosolabscheider; Bauart und Sicherheitsanforderungen".

Neben der Beschreibung der technischen Anforderungen an Aerosolabscheider für gewerbliche Küchen ist die Prüfung des Flammenwiderstandes (fettfrei) Hauptbestandteil dieser Norm.

  • UL 1046 (Ed. 4, 2010) "Standard für Fettfilter für Abluftkanäle"
    Diese Norm beschreibt das Verfahren zur Prüfung des Flammendurchbruchgrades von fettbeladenen Aerosolabscheidern.
     
  • VDI 2052-1:1999-09 (zurückgezogen)
    Diese VDI-Richtlinie ist nach wie vor die einzige Richtlinie, in der die Bestimmung des Fraktionsabscheidegrades von Aerosolabscheidern beschrieben ist. Ein wesentliches Kriterium für die Qualität eines Aerosolabscheiders ist der Abscheidegrad E(dp) in Abhängigkeit von der Partikelgröße dp, auch als Fraktionsabscheidegrad bezeichnet, der mit diesem Verfahren ermittelt wird.
     
  • Loss Prevention Standard LPS 1263 (BRE Global Ltd.) : "Anforderungen für die LPCB-Zulassung und Auflistung des Brandverhaltens von Fettfiltern, die in gewerblichen Küchenabzugssystemen verwendet werden".
    Diese britische Norm behandelt das Prüfverfahren für Fettfilter, die zur Reduzierung von brennbaren und flüchtigen Fetttröpfchen aus den Kochabgasen von gewerblichen Kochgeräten bestimmt sind. Sie beschreibt das Verfahren zur Prüfung, Klassifizierung und Zertifizierung der Leistung von Aerosolabscheidern.

    DIN EN 16282-8 (ehemals DIN 18869-7) "Großküchengeräte - Komponenten für die Lüftung in Großküchen - Teil 8: Anlagen zur Behandlung von Aerosol; Anforderungen und Prüfung".
    Prüfung von Anlagen zur Nachbehandlung von Kochdämpfen durch Küchenabluftreinigungsanlagen (z. B. durch UV-C, Kaltplasma und vergleichbare Luftreinigungsverfahren).

Zusätzliche Prüfdienstleistungen:

  • Prüfung der Geruchsminderungseffizienz von Küchenluftreinigern (unter Verwendung eines Geruchpanels nach DIN EN 13725:2003-07 "Luftbeschaffenheit - Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration durch dynamische Olfaktometrie")
  • Bestimmung des integralen Wirkungsgrades eines Aerosolabscheiders durch gravimetrische Messung
  • Schallleistungspegelmessung für Aerosolabscheider
  • Entwicklungsbegleitende Prüfungen zur Produktoptimierung (Aerosolabscheider oder Küchenluftreinigungsanlagen)
  • Bestimmung des Wirkungsgrades von Abscheidern für Kühlschmierstoffe und andere Flüssigaerosole

Ihre Kundenvorteile:

  • Schnelle und flexible Umsetzung Ihrer Prüfanforderungen
  • Nachweis der Leistungsfähigkeit und der hohen Qualität Ihrer Produkte durch Prüfzeugnisse unseres unabhängigen, akkreditierten Prüflabors (vertrauensbildend beim Endkunden)
  • Erteilung von Zertifikaten und in Kooperation mit dem TÜV NORD – Vergabe von TÜV-Prüfzeichen
  • Sie profitieren von den jahrelangen Erfahrungen unserer Ingenieure und Techniker

Vorschriften Küchenlüftung

Zur Belüftung von Küchen gibt es diverse Vorschriften und Empfehlungen. Diese werden ausgehend von der vom Gesetzgeber vorgegebenen  Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) über die "Arbeitsstättenregeln" (ASR) bis zu den Empfehlungen der einschlägigen Berufsgenossenschaften (BG) im Folgenden knapp dargestellt.

Arbeitsstättenverordnung und Technischen Regeln für Arbeitsstätten

Die Arbeitsstättenverordnung macht Zielvorgaben für Arbeitsräume, die Lüftung und Temperierung der Arbeitsräume, die Mindestbeleuchtung u.v.m. Zu einzelnen Vorschriften gibt es die sogenannten „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR), die genauere Definitionen und Auslegungen unbestimmter Rechtsbegriffe enthalten. Die Arbeitsstättenverordnung ist bundesweit gültig.

Grundlegend für die Belüftung von Gewerbliche Küchen ist die ASR 3.6 „Lüftung“.

In der ASR 3.6 wird detailliert dargestellt, welche Anforderungen an die Luftqualität (incl. Feuchte- und Wärmelast), die freie Lüftung und an Raumlufttechnische Anlagen (RLTA) gestellt werden, wie z.B., dass die Abluft  aus Küchen nicht als Zuluft genutzt werden darf.

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Näher konkretisiert werden die Anforderungen an die Küchenbelüftung und Küchenentlüftung im Rahmen der "GUV-R 111 – Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz – Arbeiten in Küchenbetrieben“ die vom Bundesverband der Unfallkassen herausgegeben wurde (2007). Diese stellt fest: „Für die gesundheitlich zuträgliche Atemluft und Raumtemperatur ist in Küchen eine raumlufttechnische Anlage (Zu- und Abluftanlage) erforderlich.“ Darüber hinaus gilt: „Eine Abluftanlage ist immer dann erforderlich, wenn mit erhöhtem Fettdampf- oder Wrasenanfall zu rechnen ist, z.B. bei Fritteusen, Kippbratpfannen, Bratgeräten, Grillgeräten, Kochkesseln und ähnlichen Geräten“ und „die lüftungstechnische Auslegung der raumlufttechnischen Anlage ist entsprechend der VDI-Richtlinie 2052 „Raumlufttechnische Anlagen in Küchen“ vorzunehmen“.

Für Küchenlüftungshauben fordert die GUV-R 111: „Das Volumen des Stauraumes in Küchenlüftungshauben muss ausreichend dimensioniert sein, damit eine schnelle Erfassung von Dünsten und Wrasen erfolgen kann. Das Volumen wird als ausreichend angesehen, wenn es dem pro Sekunde abzusaugendem Luftvolumen entspricht.“

Zusätzlich gilt: „Küchenlüftungshauben und -decken müssen mit hochwirksamen Aerosolabscheidern (Fettfangfiltern) ausgerüstet sein. Aerosolabscheider müssen einen möglichst hohen Wirkungsgrad bei der Aerosolabscheidung gewährleisten, damit eine Verschmutzung der Abluftkanäle und des Ventilators weitgehend vermieden wird.“

Nebst einen hohen Aerosolabscheidegrad (der bislang nicht genauer definiert ist) fordert die GUV-R 111: „Aerosolabscheider (Fettfangfilter) müssen so ausgeführt sein, dass ein Flammendurchschlag in nachfolgende Anlagenteile weitgehend verhindert ist. Gestrickfilter sind aus brandschutztechnischen Gründen, wegen des veränderlichen Widerstandes, des hohen Reinigungsaufwandes und der Durchlässigkeit von UV-Strahlung bei Verwendung von UV-Anlagen als alleinige Aerosolabscheider nicht zulässig. Sie können jedoch in Kombination mit einem vorgeschalteten Aerosolabscheider (Kombinationsabscheider) verwendet werden.“

Darüber hinaus gibt die GUV-R 111 weitere Hinweise zur Hygiene und zum Ein- und Ausbau von Aerosolabscheidern sowie Vorgaben für Anlagen zur Aerosol- und Aerosolat-Nachbehandlung. Bezüglich der Hygiene empfiehlt diese Regel: „Küchenlüftungshauben und ihre Komponenten (z.B. Aerosolabscheider) sind täglich auf Verschmutzung zu prüfen und bei Bedarf zu reinigen. Die durchgeführte Reinigung ist zu dokumentieren.“

ArbeitsSicherheitsInformationen (ASI)

In der ASI 8.19/08 der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten) sind ArbeitsSicherheitsInformationen zur „Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen“ zusammengestellt, die insbesondere viele Informationen zu Gefahrstoffen in der Küche enthält. Bzgl. Aerosolabscheidern gehen die Hinweise nicht über die der GUV-R 111 hinaus (Ausnahme: „Aerosolabscheider in Abluftanlagen sind entsprechend den betrieblichen Anforderungen, mindestens jedoch alle 14 Tage zu reinigen. Bei starkem Fettanfall kann eine tägliche Reinigung notwendig sein.“).

Eine Präzisierung, welchen integralen Abscheidegrad ein „hochwirksamer“ Aerosolabscheider aufweist, fehlt leider. In der ASI 9.30 zum Brandschutz wird zwar auf den Brandschutz bzgl. Fritteusen und Fettbackgeräte eingegangen aber nicht auf eine mögliche Brandgefährdung durch Fettlasten in Abluftkanälen und auf deren Minderungspotential (Brandgefährdung) durch effiziente Aerosolabscheider.

Die BGN ASI 8.18-07 „Handlungsanleitung zum hygienischen Betreiben von Zuluftanlagen in kleinen Küchenbetrieben“ geht entsprechend dem Titel deutlich detailliert als die ASI 8.19 auf die „hygienische“ Zuluftaufbereitung ein. Eine entsprechende detaillierte ArbeitsSicherheitsInformation zur Entlüftung von gewerblichen Küchen gibt es bisher nicht.