Brandschutz in der Kerntechnik
Sicherheit steht in kerntechnischen Anlagen an oberster Stelle. Hierbei ist der Brandschutz ein wesentlicher Baustein, um den Schutz der Mitarbeiter, der Bevölkerung und der Umwelt zu gewährleisten. Neben den bauordnungsrechtlichen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien sind dabei insbesondere auch das Atomgesetz, das Strahlenschutzgesetz, die Strahlenschutzverordnung und die Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA) zu beachten.
Durch die besonderen Anforderungen des Strahlenschutzes können gängige Brandschutzlösungen, die z. B. im Industriebau Standard sind, in Strahlenschutzbereichen nicht 1:1 umgesetzt werden. So würde eine Entrauchung im Brandfall dem Schutzziel der Verhinderung der Freisetzung radioaktiver Stoffe entgegenstehen. Angepasste Lösungen müssen daher die Schutzziele und die besonderen Anforderungen des Strahlenschutzes mit den Schutzzielen und Anforderungen des Brandschutzes verbinden. Und das in allen Betriebsphasen einer Anlage, von der Planung und Neuerrichtung über den Leistungsbetrieb bis hin zur Stilllegung und dem Rückbau.
Unsere Sachverständigen unterstützen Sie bei dieser Aufgabe in allen Anlagen mit ionisierender Strahlung z. B. Kernkraftwerken, Abfallbehandlungsanlagen, Anlagen zur Aufbereitung radioaktiver Stoffe, Anlagen zur Zwischen- und Endlagerung sowie Forschungsreaktoren und Forschungseinrichtungen.
Wir bieten Ihnen
- Brandschutzkonzepte, Brandschutznachweise (LP 1 bis 4)
Wir erstellen objektbezogene Brandschutzkonzepte (LP 1 bis 4 gemäß AHO), brandschutztechnische Stellungnahmen und Gutachten unter Berücksichtigung des Baurechtes, der Anforderungen des Strahlenschutzes und der nutzungsspezifischen Anforderungen. - Brandschutztechnische Beratung in der Ausführungsplanung (LP 5)
Wir unterstützen bei dem Abgleich der Anforderungen aus dem Brandschutznachweis (i. d. R. Brandschutzkonzept) sowie der Genehmigung mit den Ergebnissen der Ausführungsplanung zur Vermeidung unnötiger iterativer Planungsschritte. - Fachbauleitung Brandschutz in der Objektüberwachung (Bauüberwachung und Dokumentation, LP 8)
Wir überprüfen die fachgerechte Installation erforderlicher Brandschutzeinrichtungen und die Einhaltung maßgeblicher Vorschriften, um kostenintensive Nachrüstungen bereits im Vorfeld zu vermeiden. - Erstellung von Gefahrenabwehrpläne
Wir erstellen die erforderlichen Planunterlagen nach den gültigen Regelwerken und den behördlichen Vorgaben und prüfen diese auf Aktualität- Flucht- und Rettungspläne gemäß ASR A2.3 und DIN ISO 23601
- Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095
- Brandschutzordnungen nach DIN 14096