IMO FTP Codes

Die DMT führt in den Brandversuchshäusern Dortmund und Lathen die folgenden Prüfungen von Materialien und Bauteilen für den Einsatz auf Schiffen und Yachten gemäß Resolution MSC.307(88) „International Code for Application of Fire Test Procedures, 2010“ (2010 FTP Code) der International Maritime Organization IMO durch.

  • Nichtbrennbarkeitsprüfung gemäß IMO 2010 FTP Code Teil 1 [Resolution MSC.307(88)], ISO 1182
  • Prüfung auf Rauchdichte und Toxizität gemäß IMO 2010 FTP Code Teil 2 [Resolution MSC.307(88)], ISO 5659-2
  • Prüfung von horizontalen und vertikalen Trennflächen gemäß IMO 2010 FTP Code Teil 3 [Resolution MSC.307(88)]
  • Prüfung von Feuertür-Steuerungssystemen gemäß IMO 2010 FTP Code Teil 4 [Resolution MSC.307(88)]
  • Prüfung der Oberflächen-Entflammbarkeit (Prüfung für Oberflächen-Werkstoffe und unterste Decksbeläge) gemäß IMO 2010 FTP Code Teil 5 [Resolution MSC.307(88)]
  • Prüfung von senkrecht hängenden Textilien und Folien gemäß IMO 2010 FTP Code Teil 7 [Resolution MSC.307(88)]
  • Prüfung von Polstermöbeln gemäß IMO 2010 FTP Code Teil 8 [Resolution MSC.307(88)]
  • Prüfung von Bettzeug gemäß IMO 2010 FTP Code Teil 9 [Resolution MSC.307(88)]
  • Prüfung von feuerhemmenden Werkstoffen für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge gemäß IMO 2010 FTP Code Teil 10, Anhang 2 [Resolution MSC.307(88)]

International Code for Application of Fire Test Procedures

FTP Code Prüfverfahren Richtlinie Entsprechendes Prüfverfahren
Teil 1 Nicht-Brennbarkeitsprüfung MSC.307(88) ISO 1187
Teil 2 Rauch-und Toxizitätsprüfung MSC.307(88) ISO 5659-2
Teil 3 Prüfung von Trennflächen der Klassen A, B und F MSC.307(88) ISO 834-1
Teil 4 Prüfung von Feuertür-Steuerungssystemen MSC.307(88) -
Teil 5 Prüfung auf Oberflächen-Entflammbarkeit (Prüfung für Oberflächen-Werkstoffe und unterste Decksbeläge) MSC.307(88) ISO 5658-2
Teil 7 Prüfung von senkrecht hängenden Textilien und Folien MSC.307(88) ISO 6940/41,EN 1101/02
Teil 8 Prüfung von Polstermöbeln MSC.307(88) BS 5852-1,ISO 8191-1/2,EN 1021-1/-2
Teil 9 Prüfung von Bettzeug MSC.307(88) EN 597-1/-2
Teil 10, Appendix 2 Prüfung von feuerhemmenden Werkstoffen für Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen MSC.307(88) ISO 5660

Nichtbrennbarkeit (IMO 2010 FTP Code Teil 1)

Viele Materialien, die für den Bau von Schiffen verwendet werden, müssen das Prüfkriterium „nichtbrennbar“ laut IMO-Richtlinien erfüllen. Die Durchführung der Nichtbrennbarkeitsprüfung und Klassifizierung der untersuchten Materialien erfolgt nach dem „International Code for Application of Fire Test Procedures, 2010”:

  • 2010 FTP Code Teil 1, IMO Resolution MSC.307(88)

Prüfverfahren

In einem elektrisch beheizten Ofen nach DIN EN ISO 1182 werden zylindrisch geformte Probekörper  ( H = 50 mm, Ø = 45 mm )   auf 750° Celsius ( ± 5 °C )  erhitzt. Dabei messen zwei Thermoelemente die auftretende Temperatur. Ein Thermoelement  ( Ofenthermoelement )  misst die Temperatur im Inneren des Ofens. Das zweite Thermoelement  ( Oberflächenthermoelement ) misst die Temperatur der Oberfläche des Probekörpers.
Während der Prüfung werden der Zeitpunkt und die Dauer der Entflammung registriert.
Zudem werden der Feuchte-und Bindemittelgehalt der Probekörper bestimmt.
Der Probekörper wird vor und nach der Prüfung gewogen, um den Massenverlust des Probekörpers nach der Prüfung festzustellen.

Prüfkriterien

Die Probekörper werden laut IMO 2010 FTPC Teil 1 als „ nichtbrennbar “ klassifiziert, wenn folgende vier Kriterien erfüllt sind:

  • die durchschnittliche Temperaturdifferenz der Ofentemperatur übersteigt nicht 30 °C
  • die durchschnittliche Temperaturdifferenz der Oberflächentemperatur übersteigt nicht 30 °C
  • der Mittelwert der Entflammungsdauer ist kleiner als 10 Sekunden
  • der Mittelwert des Gewichtsverlustes beträgt weniger als 50 %

Rauchdichte und Toxizität (IMO 2010 FTP Code Teil 2)

Für die an Bord von Schiffen eingesetzten Beschichtungswerkstoffe  (Farben, Klebstoffe, Laminate, Teppichböden u. v. a.  , die auf Schotten, Verkleidungen, Decks, Decken und Fußböden verarbeitet werden, müssen  –sofern es verlangt wird  –die Bewertungskriterien für die Rauchdichte und Toxizität erfüllt werden. Die Durchführung dieser Prüfung und Klassifizierung der untersuchten Materialien erfolgt nach dem „International Code for Application of Fire Test Procedures, 2010”:

  • 2010 FTP Code Teil 2, IMO Resolution MSC.307(88)

Prüfverfahren

In einer Prüfkammer nach DIN EN ISO 5659-2 werden quadratisch geformte Probekörper mit 25 kW/m² ohne Zündflamme, 25 kW/m² mit Zündflamme und mit 50 kW/m² ohne Zündflamme bestrahlt. Die entstehenden Rauchgase werden in der Prüfkammer gesammelt. Nach dem Erreichen der maximalen Rauchdichte werden die Proben für die Beurteilung der Toxizität den Gasen entnommen und mittels eines
FTIR-Spektrometers analysiert.

Prüfkriterien der Rauchdichte

Oberflächenbeschichtungen dürfen den Dm-Wert von 200 unter keiner Prüfbedingung überschreiten.  
Unterste Decksbeläge dürfen den Dm-Wert von 400 unter keiner Prüfbedingung überschreiten.  
Bodenaufbeläge dürfen den Dm-Wert von 500 unter keiner Prüfbedingung überschreiten.  
Kunststoffrohre und elektrische Leitungen dürfen den Dm-Wert von 400 unter keiner Prüfbedingung überschreiten.  

Prüfungskriterien der Toxizität:

Gaskomponente Grenzwert
CO 1450ppm
HCI 600ppm
HF 600ppm
HBr 600ppm
HCN 140ppm
NOx 350ppm
SO2 120ppm
SO2 (für Bodenaufbeläge) 200ppm

Vertikale und horizontale Trennflächen (IMO 2010 FTP Code Teil 3)

An Bord von Schiffen müssen horizontale und vertikale Trennflächen wie Decken, Wände, Fenster und Türen Brandeinwirkungen widerstehen.  
Die Durchführung von Brandprüfungen an Trennflächen der Typen A, B und F erfolgt nach dem „International Code for Application of Fire Test Procedures  ( FTPC ) ”:

  • 2010 FTP Code Teil 3, IMO Resolution MSC.307 (88)  

Prüfverfahren

Für den Feuerwiderstandtest wird die so genannte Einheit-Temperatur-Kurve  ( ETK )  nach ISO
834-1 in einem speziellen Brandofen nachgefahren. Die Prüfdauer beträgt in der Regel zwischen
30 -60 Minuten. Die Trenn-flächen müssen dem Feuer standhalten, ohne dass die Flammen auf
die flammenabgewandte Seite durchschlagen.
Im Übrigen darf die Temperatur auf der feuerabgewandten Seite von Decken, Wänden, Böden
und Türen je nach Klassifizierungskriterium 180° bis 225°C nicht überschreiten. Bei dem so genannten  „ cotton-woolpad test “  ist die Integrität ( R aumabschluss )  der Konstruktion bestanden,
wenn das Watte-kissen weder glimmt noch sich entflammt. 

Klassifizierung

Die Prüfung dient zur Beurteilung der getesteten Trennflächen, ob diese innerhalb der Testdauer die vorgegeben Kriterien erfüllen.  

Trennflächen des Typs A (Testdauer 60 Minuten)

Typ Durchschnittl. Temperaturerhöhung ≤ 140°C für Max. Temperaturerhöhung ≤ 180°C für Raumabschluss gewahrt für
A-60 60 Minuten 60 Minuten 60 Minuten
A-30 30 Minuten 30 Minuten 60 Minuten
A-15 15 Minuten 15 Minuten 60 Minuten
A-0 Nicht zutreffend Nicht zutreffend 60 Minuten

Trennflächen der Typen B und F (Testdauer 30 Minuten)

Typ Durchschnittl. Temperaturerhöhung ≤ 140°C für Max. Temperaturerhöhung ≤ 225°C für Raumabschluss gewahrt für
B-15 15 Minuten 15 Minuten 30 Minuten
B-0 Nicht zutreffend Nicht zutreffend 30 Minuten
F-15 15 Minuten 15 Minuten 30 Minuten
F-0 Nicht zutreffend Nicht zutreffend 30 Minuten

Oberflächenentflammbarkeit (IMO 2010 FTP Code Teil 5)

Die an Bord von Schiffen eingesetzten Beschichtungswerkstoffe  (Farben, Klebstoffe, Laminate, Teppichböden u. v. a.), die auf Schotten, Verkleidungen, Decks, Decken und Fußböden verarbeitet werden, sind auf Oberflächenentflammbarkeit zu prüfen. Die Durchführung der Entflammbarkeitsprüfung und Klassifizierung der untersuchten Materialien erfolgt nach dem „International Code for Application of Fire Test Procedures, 2010”:

  • 2010 FTP Code Teil 5, IMO Resolution MSC.307(88)
     

Prüfverfahren

Die Materialien werden einer definierten Bestrahlungsstärke ausgesetzt, die von einem Wärmestrahler erzeugt wird. Während der Tests messen und registrieren die Prüfer die Entzündungszeit, die Flammenausbreitung, das Verlöschen der Flammen und die Wärmefreisetzung. Aus
den detektierten Werten errechnen die Prüfer folgende Messergebnisse:

  • CFE: Kritischer Wärmefluss beim Verlöschen
  • Qsb: Wärme für anhaltendes Brennen
  • Qt: Gesamte freigesetzte Wärmemenge 
  • Qp: Maximale Wärmefreisetzungsrate

Klassifizierung

Die Prüfung dient der Feststellung, ob die getesteten Beschichtungswerkstoffe die Anforderungen auf  „Oberflächen-Entflammbarkeit“ gemäß IMO 2010 FTPC Teil 5 erfüllen. Wenn ja, dürfen die Materialien obendrein im Falle eines Brandes weder außergewöhnlich große Rauchmengen erzeugen, noch giftige Stoffe freisetzen.
Dies ist gemäß IMO 2010 FTPC Teil 2 nachzuweisen. Davon ausgenommen sind Oberflächenwerkstoffe und unterste Decksbeläge mit einer freigesetzten Gesamtwärmemenge (Qt)  ≤ 0,2 MJ und einer maximalen Wärmefreisetzungsrate (Qp) ≤ 1,0 kW.

Grenzwerte von Beschichtungswerkstoffen für… CFE [kW/m²] Qsb [MJ/m²] Qt [MJ] Qp [kW]
Schotte, Wände, Verkleidungen und Decken ≥ 20,0 ≥ 1,5 ≤ 0,7 ≤ 4,0
Unterste Decksbeläge ≥ 7,0 ≥ 0,25 ≤ 2,0 ≤ 10,0
Fußbodenaufbeläge ≥ 7,0 ≥ 0,25 ≤ 2,0 ≤ 10,0

Prüfung senkrecht hängender Textilien und Folien (IMO 2010 FTP Code Teil 7)

Die Durchführung von Brandprüfungen an Gardinen, Vorhängen und anderen vertikal hängenden Textilien, die eine Widerstandsfähigkeit gegenüber einer Entzündung und einer Flammenausbreitung haben sollen, erfolgt nach dem „International Code for Application of Fire Test Procedures, 2010”:

  • 2010 FTP Code Teil 7, IMO Resolution MSC.307(88)

Prüfverfahren

Bei diesem Prüfverfahren wird die Beflammungsanordnung in Vorprüfungen bestimmt.
Es erfolgt eine Flächenbeflammung des Materials über 5 bzw. 15 Sekunden. Ist bei dieser Prüfanordnung kein anhaltendes Brennen zu erkennen, wird eine Kantenbeflammung über 5 bzw. 15 Sekunden des Materials durchgeführt.

Ist die für das Material schlechteste Prüfungsanordnung gefunden, ist die Beflammungan jeweils 5 Probekörper der Kettrichtung und an 5 Probekörper der Schussrichtung durchzuführen.

Um festzustellen, ob brennende Tropfen des Probekörpers brennbare Werkstoffe auf dem
Boden des Prüfgerätes entzünden können, ist Baumwolle in einer Dicke von 10mm unmittelbar
unter der Probekörperhalterung zu legen

Klassifizierung

Produkte, die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften aufweisen, sind als ungeeignet für
die Verwendung als Vorhänge, Gardinen oder freihängende Textilien einzustufen:  

  • Eine Nachbrenndauer mit Flamme länger als 5 s bei einem der Probekörper.  
    Brennen von einem der Probekörper bis zum Rand.
  • Zünden der Watte unter einem der Probekörper.
  • Durchschnittliche Länge der Verkohlung über 150 mm bei einem Los von 5 Probekörpern durch Anbringen der Flamme am Rand oder an der Oberfläche.
  • Auftreten eines Flammenhusches, der sich weiter als 100 mm von der Zündstelle entfernt, mit oder ohne Verkohlung des Grundstoffes. 

Prüfung von Polstermöbeln (IMO 2010 FTP Code Teil 8)

An Bord von Schiffen dürfen nur Stühle, Sofas, Sessel u. ä. verwendet werden, die schwerentflammbar sind. Die Schwerentflammbarkeit von Polstermöbeln regelt die entsprechende IMO-Richtlinie für
Polstermöbel. Die Durchführung von Brandprüfungen an Polstermöbeln erfolgt nach dem „International Code forApplicationof FireTest Procedures ( FTPC )”:  

  • 2010 FTP Code Teil 8, IMO Resolution MSC.307 (88)  

Prüfverfahren

Geprüft wird, ob bei Bezügen und Füllungen ein fortschreitender Schwelbrand entsteht oder offene Flammen auftreten. Als schwelende Zündquelle dienen glimmende Zigaretten, um ein schwach brennbares Material nachzustellen. Ein brennendes Streichholz oder eine flackernde Kerze wird anhand einer Propangasflamme nachempfunden. Angelegt wird die Brandquelle an der Verbindung von Sitz und Lehne des Probekörpers.  

Klassifizierung

Bezüge und Füllungen von Sitz-und Liegeflächen werden als schwerentflammbar klassifiziert, wenn:

  • sich kein fortwährender Schwelbrand einstellt,
  • keine Flammenentwicklung entsteht. 

Prüfung von Bettwaren (IMO 2010 FTP Code Teil 9)

An Bord von Schiffen dürfen nur Matratzen, Bettdecken und Kopfkissen verwendet werden, die schwerentflammbar sind.
Gleiches gilt für Stepp-und Tagesdecken.
Die Durchführung von Brandprüfungen an Bettzeug erfolgt nach dem „International Code forApplication of Fire Test Procedures ( FTPC ) ”:  

  • 2010 FTP Code Teil 9,  IMO Resolution MSC.307 (88) 

Prüfverfahren

Geprüft wird, ob ein Schwelbrand entsteht oder der Prüfkörper in Flammen aufgeht. Als schwelende Zündquelle dienen mit Watte abgedeckte glimmende Zigaretten, die das Einschlafen mit einer brennenden Zigarette nachahmen sollen.
Ein brennendes Streichholz oder eine flackernde Kerze wird an Hand einer Propangasflamme simuliert, die von oben auf den Prüfgegenstand gelegt wird.  

Klassifizierung

Produkte, die die folgenden Eigenschaften aufweisen, werden als geeignet für die Verwendung
als Bettzeug eingestuft:

  • Der Probekörper hält dem Test für mehr als 60 Minuten stand und  
  • Es treten weder ein fortschreitender Schwelbrand noch eine Flammenbildung auf. 

Prüfung von feuerhemmenden Werkstoffen für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge (IMO 2010 FTP Code Teil 10, Anhang 2)

Werkstoffe, die für Möbel oder sonstige Einrichtungsgegenstände an Bord von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen verwendet werden, müssen feuerhemmend sein. Das Prüfverfahren und die Klassifikation des geprüften Materials erfolgen entsprechend des „International Code for Application of FireTest Procedures ( FTPC )“ :  

  • 2010 FTP Code Teil 10, Anhang 2, IMO Resolution MSC.307 (88) 

Prüfverfahren

Die Probekörper werden in waagerechter Ausrichtung einer kontrollierten Bestrahlungsstärke
ausgesetzt. Dabei wird die Wärmefreisetzungsrate durch eine Messung des Sauerstoffverbrauchs ermittelt. Zusätzlich werden die Zeit bis zur Entzündung und die Rauchentwicklungsrate erfasst. 

Klassifizierung

Werkstoffe, die für Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände verwendet werden, sind
als  „ feuerhemmender Werkstoff “  qualifiziert, wenn die folgenden vier Kriterien erfüllt werden:

  • die Zeit bis zur Entzündung  ( TIG )  beträgt mehr als 20 Sekunden,  
  • der maximale gleitende Mittelwert der Wärmefreisetzungsrate des 30-Sekunden-
  • Zeitabschnittes  ( HRR30,max )  ist nicht größer als 60 kW/m²,  
  • die freigesetzte Gesamtwärmemenge  ( THR )  ist nicht größer als 20 MJ/m² und  
  • der zeitliche Durchschnittswert der Rauchentwicklungsrate  ( SPRavg )  ist nicht größer als 0,005 m²/s.