Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen

Vor erstmaliger Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß § 15 in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu prüfen. Bei der Prüfung vor Inbetriebnahme bzw. vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen handelt es sich um eine ganzheitliche Prüfung des Explosionsschutzes auf Basis des Explosionsschutzdokuments, die sowohl eine Ordnungsprüfung der Dokumentation als auch eine Anlagenprüfung auf sicheren Zustand beinhaltet.

Auch wiederkehrend mindestens alle sechs Jahre sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß § 16 in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 BetrSichV auf Explosionssicherheit zu prüfen. Der Prüfumfang orientiert sich dabei im Wesentlichen an der Prüfung vor Inbetriebnahme.

Zusätzlich sind die „Geräte, Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU und ihre Verbindungselemente mindestens alle drei Jahre zu prüfen, Lüftungs-, Gaswarn- und Inertisierungseinrichtungen, sofern sie Maßnahmen des Explosionsschutzes darstellen, jährlich.

Wir prüfen das bestehende Explosionsschutzdokument auf Plausibilität und Regelkonformität, weiterhin die Umsetzung des Explosionsschutzdokuments in der Anlage.

In Zusammenarbeit mit Sachverständigen für Spezialthemen wie z. B. Blitzschutz, Geräte und Schutzsysteme, PLT-Schutzeinrichtungen, Gaswarneinrichtungen etc. aus dem TÜV NORD Konzern oder von externen Fachfirmen koordinieren wir zudem die Gesamtprüfung gemäß Nr. 4.1 oder 5.1 BetrSichV.

Ansprechpartner

Isabelle Lehmann

Tremoniastraße 13
44137 Dortmund

Tel +49 231 5333-389
Fax +49 231 5333-299

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Referenzen

Rheinbraun AG, Salzgitter Flachstahl GmbH, C. Thywissen GmbH, DELA GmbH Gemeinschaftskraftwerk Veltheim GmbH, Georgsmarienhütte Service GmbH.