Explosionsschutz für Betreiber und Hersteller
Als Betreiber einer Anlage sind Sie verpflichtet, die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Insbesondere bei der Handhabung brennbarer Gase, Flüssigkeiten oder Stäube sind Sie zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich möglicher Explosionsgefahren nach GefStoffV verpflichtet. Als Hersteller einer Maschine oder Anlage ist es im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens nach RL 2006/42/EG und ggf. Richtlinie 2014/34/EU erforderlich eine Risikobeurteilung hinsichtlich von Brand- und Explosionsgefahren durchzuführen.
Ansprechpartner
Zündgefahrenbewertung
Als Hersteller von Geräten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen, sind Sie nach RL 2014/34/EU (bis 19.04.2016 nach RL 94/9/EG) dazu verpflichtet, die von dem Gerät ausgehenden Zündgefahren zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Wir unterstützen Sie mit der Durchführung von strukturierten Zündgefahrenbewertungen für nicht-elektrische Betriebsmittel auf Basis der DIN EN 13463.
Planungs- und errichtungsbegleitende Prüfung
Zwischen der ersten Planung und Inbetriebnahme einer Anlage erfolgen viele Schritte.
Wir unterstützen Sie auf diesem Weg!
Von der ersten Gefährdungsbeurteilung über die Auswahl von Betriebsmitteln bis zur Vorbereitung und Koordination der erforderlichen Prüfungen beraten wir Sie im Verlauf der Anlagenerrichtung. Bei auftretenden Problemen stehen Ihnen unsere Experten mit praktischen und umsetzbaren Lösungen zur Seite.
Explosionsschutz- Scan
Der Betrieb von Anlagen unterliegt der ständigen Optimierung und Umgestaltung von Prozessen hinsichtlich der Produktivität oder der Produktumstellung.
Dabei kann es zum Eingriff in die erforderlichen Maßnahmen des Explosionsschutzes oder die Änderung von Randbedingungen kommen.
Nicht immer ist bei derartigen Änderungen eine Neubetrachtung im Rahmen eines Explosionsschutzkonzeptes erforderlich.
Im Rahmen unseres Explosionsschutz-Scans analysieren und bewerten wir ihren Betrieb hinsichtlich folgender Fragestellungen:
- Ist ihre Anlage noch auf dem aktuellen Stand der Technik?
- Ist eine Änderung der Einsatzsstoffe mit Ihrer vorhandenen Anlage zulässig?
- Entspricht das Angebot eines Lieferanten den Anforderungen, die an Ihre Anlage gestellt werden?
Die Analyse erfolgt hierbei zielgerichtet und Sie erhalten schnelle und praktikable Antworten zum sicheren Betrieb Ihrer Anlage
Explosionsschutzdokument
Für Betreiber einer Anlage mit explosionsgefährdeten Bereichen besteht die Verpflichtung ein Explosionsschutzdokument nach §6 GefStoffV zu erstellen. Dieses dokumentiert auf Basis der Gefährdungsbeurteilung alle Maßnahmen, die zum Schutz der Arbeitnehmer vor Explosionsgefahren getroffen wurden.
Wir beraten Sie bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach §6 GefStoffV und unterstützen Sie bei der Überprüfung, Optimierung und Fortschreibung Ihres bestehenden Explosionsschutzdokuments.
Explosionsschutzkonzept
Mit der Erstellung eines strukturierten und übersichtlichen Explosionsschutzkonzeptes unterstützen wir Sie mit der Analyse der Explosionsgefahren, der Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche (Zonen) und der Erarbeitung gefährdungsorientierter Schutzmaßnahmen. Das Explosionsschutzkonzept dient als Gefährdungsbeurteilung nach §6 GefStoffV für das vom Betreiber zu erstellenden Explosionsschutzdokument.