Wie läuft eine Brandursachenermittlung genau ab?

  • Nach dem Schadensereignis ist eine frühzeitige Information bzw. Anfrage bei einem Brandursachenermittler wichtig. Beispielsweise bietet DMT einen 24h-Notruf unter +49 231 5333 399[HM1] . Darüber kann Ihr Anliegen sofort aufgenommen und ein Team zur Untersuchung zusammengestellt werden. Ein sofortiger Einsatz zur Untersuchung der Brandstelle ist jedoch in den meisten Fällen nicht erforderlich. Üblicherweise genügt die Untersuchung des Schadensorts am nächsten Werktag, wenn die Brandstelle freigegeben wurde. Bei polizeilichen Ermittlungen kann eine sofortige Untersuchung erforderlich werden.
  • Der Schadensort wird hinsichtlich der Brandspuren untersucht. Im Rahmen der Untersuchung soll zunächst das primäre Brandereignis ermittelt werden. Im Bereich des Primärbrands erfolgt nachgehend die Untersuchung auf mögliche Zündquellen.
  • Durch systematische Analyse werden mögliche Schadenshergänge untersucht.
  • Ergänzt wird die Untersuchung am Schadenort durch Befragungen von „Zeugen“ und ggf. die Auswertung von Alarmen der Brandmeldeanlage, Störmeldungen von Maschinen etc.
  • Die Ergebnisse der Untersuchung werden in einem Gutachten dokumentiert.
  • Teilweise erfolgen im Nachgang weitere ggf. auch realmaßstäbliche Versuche in einem unserer Brandhäuser oder Computersimulationen zur Verifizierung bzw. zum Ausschluss der ermittelten Ursachen bzw. Schadenverläufe.

Wie möchten die Brandursachenermittler den Schadensort bzw. die Brandstelle vorfinden?

  • Je weniger Änderungen am Schadensort bzw. an der Brandstelle vorgenommen wurden, desto zuverlässiger können Spuren vor Ort gelesen werden.
  • In diesem Zusammenhang ist ein „spurenerhaltendes Vorgehen“ des abwehrenden und ggf. auch des betrieblichen Brandschutzes hilfreich. In dem Merkblatt des vfdb 02/02 Merkblatt „Spurenerhaltung bei der Brandbekämpfung zur Brand- und Explosionsursachenermittlung“ wird ausführlich beschrieben, wie eine spurenerhaltenden Einsatztaktik bei Feuerwehren als Bestandteil der Aus- und Fortbildung erfolgen soll. (Das Merkblatt erscheint in Kürze)
  • Um eine Brandursachenermittlung vor Ort durchführen zu können, muss der Schadensort bzw. die Brandstelle sicher begehbar sein. Dies betrifft insbesondere die baustatischen Zusammenhänge. Sofern ein zu begehender Bereich einsturzgefährdet ist, sind besondere technische Hilfsmittel erforderlich.
  • Nach Möglichkeit sollten die Maßnahmen zur Brandbekämpfung abgeschlossen sein. In Nebenbereichen noch erforderliche Nachlöscharbeiten sind dabei jedoch kein Hindernis.
  • Der Schadensort bzw. die Brandstelle werden von den Brandursachenermittlern jeweils unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes betreten. Das Tragen der adäquaten persönlichen Schutzausrüstung, nötigenfalls auch von umluftunabhängigem Atemschutz, ist dabei eine Selbstverständlichkeit. Um die erforderlich werdenden Maßnahmen abschätzen zu können und die Vorbereitung zu ermöglichen, sind hierzu möglichst frühzeitig entsprechende Angaben an den Brandursachenermittler zu übermitteln

Der beschriebene Umfang scheint auf den ersten Blick sehr groß. Der betroffene Schadenort (Gebäude/Maschine) soll auch schnell freigegeben werden und wieder in Betrieb gehen. Wie kann der Vorgang zügig umgesetzt und abgeschlossen werden?

  • Eine unmittelbare Information nach dem Schadenereignis beschleunigt das Verfahren.
  • DMT unterhält einen 24h-Notruf. Unter +49 231 5333-399  sind unsere Sachverständigen rund um die Uhr für Sie erreichbar.
  • Das Team zur Brandursachenermittlung wird nach Ihrem Auftrag umgehend zusammengestellt, eine Ortsbesichtigung wird sobald als möglich vorgenommen.
  • Anschließend sind je nach Grad der Verunreinigung Arbeiten zur Brandreinigung vorzunehmen.
  • Die weitere Brandursachenuntersuchung mit Gutachten und gegebenenfalls notwendigen Nachversuchen läuft parallel.
  • Bei manchen Ereignissen ist ein Meldeverfahren nach § 19 der 12. BImSchV erforderlich. DMT kann hier durch den direkten Kontakt zu den nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen im TÜV NORD-Netzwerk einen Beitrag zur kurzfristigen Bearbeitung leisten.

Welche Qualifikation braucht ein Brandursachenermittler? 

  • Die Bezeichnung „Brandursachenermittler“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung bzw. kein geschützter Begriff. Allein aus der Bezeichnung kann noch keine Qualifikation abgeleitet werden.
  • Notwendige Mindestanforderungen an die Qualifikationen von Brandursachenermittlern werden aus Sicht des Referat 2 der Vereinigung zur Förderdung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) im vfdb-Merkblatt „MB Kompetenzanforderung“ beschrieben.
  • Die bei DMT tätigen Sachverständigen für Brandursachenermittlung erfüllen die Voraussetzungen des „MB Kompetenzanforderung“ des vfdb.

Nach einem Brand in einer Maschine ist nicht sicher, wie es zum Brand kommen konnte. Die Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 800 waren umgesetzt. Wie sind weitere Informationen zur Brandursache zu erhalten um bei der Wiederinbetriebnahme die Maschine sicherer zu machen?

  • Im Rahmen einer sogenannten Brandursachenermittlung wird der Schadenshergang systematisch untersucht. Mögliche Brandursachen und Schadensabläufe werden rekonstruiert und in einem Bericht dargestellt.

Diese können in einem Verfahren der Beurteilung der Maschine (Herstelleranforderungen) analog zu der Maschinenrichtlinie Richtlinie 2006/42/EG i.V.m EN ISO 12100 (Risikobeurteilung und Risikominderung) und DIN EN 19353 (Sicherheit von Maschinen -Vorbeugender und abwehrender Brandschutz) sowie in einem Verfahren zur Reduzierung der Gefahren beim Betrieb (Betreiberanforderungen) analog der 89/391 / EG (Rahmenrichtlinie Verhütung berufsbedingter Gefahren) auch i.V.m. der DIN EN 19353 (Sicherheit von Maschinen -Vorbeugender und abwehrender Brandschutz) und der 98/24 / EG (Chemische Arbeitsstoffe) weiter untersucht werden.


Wie läuft eine „Brandursachenermittlung“ genau ab, mit welchen Methoden wird gearbeitet?

  • Allgemein anerkannte Verfahren der Brandursachenermittlung sind im „Methodischen Leitfaden zur Brandursachenermittlung“ des Referat 02 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) sowie in der NFPA921 beschrieben.
  • Zunächst erfolgt die Brandstellenuntersuchung vor Ort. Hier wird durch visuelle Beobachtung und Auswertung von Brandspuren („Brandtrichter“) die Eingrenzung des Brandausbruchsorts vorgenommen. Der so eingegrenzte Bereich des primären Brandereignisses wird auf Zündquellen untersucht. Hierbei erfolgt gegebenenfalls auch eine Probennahme zur Untersuchung im Labor. Sofern es Zeugen gibt, können diese wertvolle Hinweise auf Brandentstehung und Brandausbreitung geben.
  • Entsprechend des Stands der Technik in der Brandursachenermittlung erfolgt stets eine Untersuchung des Ereignisses mit dem Fokus auf den eindeutigen Nachweis einer Ursache. Grundsätzlich werden jedoch auch in jedem Fall alle weiteren möglichen Ursachen betrachtet und hinsichtlich ihrer Wahrscheinlichkeit eingeordnet (sogenanntes „Eliminationsverfahren“). Die Notwendigkeit zur Durchführung eines Eliminationsverfahrens wird in der Rechtsprechung für zumindest einen Einzelfall bejaht, siehe Urteil OLG Jena vom 12.06.2012, Az. 4 U 302/11.
  • Je nach Brandereignis und Schadenhergang werden umfangreiche Untersuchungen an den genommenen Proben oder vor Ort durchgeführt. Hierfür wird beispielsweis auf FTIR-Gaschromatographen, Geräte zur Isolationswiderstandsmessungen und anderen elektrischen Messgrößen sowie auf Röntgen- oder CT-Untersuchungen zurückgegriffen. Viele permanent vorgehaltene Messgeräte unterliegen der hohen Anforderung an Kalibrierung (DAkkS-Regel 71 SD 0 005).

Wie kann einem zukünftigen Brandereignis vorgebeugt werden? Kann DMT hier auch Empfehlungen geben?

  • Empfehlungen zur Vermeidung von Brandschäden sind seit vielen Jahren essentieller Bestandteil unserer Arbeit. Sowohl präventiv im Vorfeld wie auch im Nachgang von Schadenereignissen.
  • DMT bietet Anlagen- und Gebäudebetreibern sowie Anlagenherstellern Beratung, Fachbauleitung und Brand- und Explosionsschutzkonzepte an.

Für den schadensgegenständlichen Bereich wurde bereits eine Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 800 durchgeführt. Ist diese unvollständig, wenn es trotzdem zum Brandereignis kommt? 

  • Eine Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 800 beschreibt die zum Zeitpunkt der Erstellung ersichtlichen Gefährdungen einschließlich der Maßnahmen zu deren Vorbeugung. Ein vollständiges Verhindern ist in manchen Fällen nicht möglich. Bei Zweifeln an der Vollständigkeit der vorliegenden Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 800 kann DMT in Form einer Plausibilitätsprüfung unterstützen.

Warum hat DMT Spezialisten für Brand- und Explosionsursachenermittlungen?

  • Generationen von Experten haben erfolgreiche Beratung und namhafte Forschung im Brand- und Explosionsschutz betrieben und dadurch unsere Erfahrung aufgebaut. In der langen Historie der DMT, die bis ins Jahr 1737 zurückreicht, wurde schon frühzeitig die Forschung hinsichtlich Brand- und Explosionsschutz aufgenommen. Durch den Betrieb der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen in Essen, die Versuchsgrube Tremonia und die Bergbauversuchsstrecke in Dortmund konnten verschiedenste Ereignisse und deren Folgen eng begleitet werden. Der nächste Schritt, diese umfangreiche Erfahrung auch im Bereich der Ursachenermittlung einzusetzen, lag und liegt damit nahe. Das DMT Zentrum für Brand- und Explosionsschutz in Dortmund hat über Jahrzehnte Lösungen zum Brand- und Explosionsschutz in Ihren Laboren mitentwickelt und deren Wirksamkeit attestiert. Untermauert wird die Erfahrung durch Zahlreiche F&E-Tätigkeiten.

Werden auch Spürhunde bei der Suche nach Brandbeschleunigern eingesetzt?

  • Sofern die Gegebenheiten es erfordern und die Rahmenbedingungen es ermöglichen setzt DMT bei der Brandursachenermittlung auch Brandmittelspürhunde ein.

Können Ursachen für Brände oder Explosionen immer eindeutig ermittelt werden?

  • Bei Untersuchungen, die von der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft beauftragt werden, ist der Spielraum für Spekulationen zur Brandursache sehr gering. Bei Untersuchungen, bei denen der Betreiber einer Immobilie, eines Industriebetriebes oder einer Maschine zur Verbesserung des Brand- und Explosionsschutzes Maßnahmen treffen möchte oder diese von der Behörde vorgeschrieben bekommt, kann es hilfreich sein, Ursachen mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit einzugrenzen.
  • Ziel einer Brand- bzw. Explosionsursachenermittlung ist immer der möglichst eindeutige Nachweis des ursächlichen Umstands. Teilweise ist aufgrund der Beschädigungen durch das Ereignis selbst oder auch aufgrund von Handlungen Dritter danach ein eindeutiger Nachweis nicht mehr möglich. Dennoch hilft in den meisten Fällen bereits ein vernünftiger Ausschluss verschiedener Ursachen oder Verdachtsmomente, um ähnlichen Ereignissen vorzubeugen. Verbleibende Ursachen können in den Brandhäusern der DMT im Rahmen von Versuchsreihen weiter untersucht werden. Durch Vergleich der Schadensbilder können so eventuell weitere Hinweise gegeben werden.

Wie werde ich Brandursachenermittler?

  • Neben einer theoretischen Ausbildung (bspw. TA Esslingen oder HdT Essen) ist vor allem eine umfassende Praxiserfahrung entscheidend. Theoretische Betrachtungen zu „Brandtrichtern“ und der Auswirkung von Bränden und Explosionen müssen in der praktischen Tätigkeit selbst nachvollzogen und untersucht werden. Eine Tätigkeit in der Unterstützung eines erfahrenen Brandermittlers bspw. als Hilfsperson kann wertvolle Erfahrung und Wissenstransfer ermöglichen.

Was macht ein Brandursachenermittler?

  • Der Ermittler muss ein Experte für Fragen des Brandschutzes sein und die Spuren eines Brandes „lesen“ können. Dazu braucht der Ermittler ein tiefgehendes naturwissenschaftliches Verständnis. Zunächst sichert der Ermittler die vorgefundenen Spuren. Die Situation vor dem Brandereignis wird rekonstruiert. Sodann können alle möglichen Abläufe evaluiert werden. Daraus entwickelt der Ermittler Hypothesen über den Hergang des Brandereignisses. Diese Hypothesen können durch weitere Laboranalysen oder Experimente verifiziert werden. Hilfreich für die Arbeit ist aber auch das Verständnis des Zusammenwirkens der einzelnen Brand- und Explosionsschutzthemen. Neben der Kenntnis des baulichen und technischen sowie des organisatorischen Brandschutzes sind einschlägige Erfahrungen im Explosionsschutz mit Brand- und Explosionskenngrößen, Zündquellen oder Zoneneinteilung und Kenntnisse zum vorbeugenden und konstruktiven Explosionsschutz erforderlich.

Welche Fachgebiete sind in Ursachenermittlungen von Bränden und Explosionen durch DMT verfügbar?

  • Im Netzwerk der DMT GROUP und des TÜV NORD können unsere Ursachenermittler auf ein kollegiales Netzwerk von Experten zurückgreifen. Dazu gehören die Fachgebiete:
    • Elektrotechnik
    • Bauwesen
    • Anlagensicherheit
    • Motorentechnik
    • Anlagentechnischer Brandschutz: Löschanlagen, Brandmeldeanlagen
    • Materialwissenschaft
    • Maschinenbau
    • Chemie
    • Fahrzeugtechnik
    • Kerntechnik
    • Bergbau

Wie kann man Brandstiftung nachweisen?

  • Hinweise auf eine mögliche Brandstiftung können bei der Untersuchung der Brandstelle gefunden werden. Solche Hinweise werden gründlich dokumentiert und wo möglich durch weitere Untersuchungen verifiziert.