Explosionsschutz und Brandschutz an Maschinen
Als Hersteller von Maschinen sorgen Sie dafür, dass von Ihren Produkten keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Dafür erstellen Sie Gefährdungsbeurteilungen für sämtliche Gefahrenpotentiale, die an Ihrer Maschine auftreten können. Gibt es z. B. für Gefährdungen durch Lärm oder mechanische Gefährdungen oftmals klare quantitative Grenzwerte, um ein gewisses Schutzniveau zu erreichen, so ist dies hinsichtlich der Brand- und Explosionsgefahren nicht der Fall.
Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gibt lediglich vor, dass von Ihrer Maschine kein Brand- oder Explosionsrisiko ausgehen darf. Ist Ihre Maschine für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt, so sind außerdem die Anforderungen der Richtlinie 2014/34/EU früher 94/9/EG (ATEX) einzuhalten.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass sowohl der Brandschutz als auch der Explosionsschutz für Maschinen nicht völlig separat betrachtet werden sollte. Durch eine interdisziplinäre Gefährdungsbeurteilung werden oftmals Synergieeffekte hinsichtlich der Effizienz und Wirtschaftlichkeit erreicht.
Wir unterstützen Sie als Hersteller bei der ganzheitlichen Beurteilung des Brand- und Explosionsrisikos Ihrer Maschinen und helfen Ihnen, effiziente und wirtschaftliche Schutzmaßnahmen – konstruktiv, anlagentechnisch und organisatorisch – für die Brand- und Explosionssicherheit Ihrer Maschine zu integrieren.
Auch als Betreiber von Maschinen – insbesondere bei solchen, die vor Inkrafttreten der RL 2006/42/EG oder RL 94/9/EG in Betrieb genommen wurden – unterstützen wir Sie gerne bei der brand- und explosionsschutztechnischen Gefährdungsbeurteilung für Ihre Bestandsmaschine. Hier erstellen wir Ihnen Schutzkonzepte, mit deren Hilfe die Sicherheit von Mensch und Umwelt auch nachträglich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimiert werden kann.
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Referenzen
Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH, Gleason-Pfauter Maschinenfabrik GmbH, Schwäbische Werkzeugmaschinen GmbH, Herrenknecht AG.