Energetische Inspektion

Energetische Inspektion

von Klima- und Lüftungsanlagen in Nicht-Wohngebäuden gem. § 74 GEG

Das neue „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (Gebäudeenergiegesetz – GEG) führt mit Wirkung ab dem 01.11.2020 Regelungen aus verschiedenen Gesetzen zusammen und ersetzt unter anderem die bis zum 31.10.2020 gültige Energieeinsparverordnung (EnEV).

Das GEG hat die Forderung zur energetischen Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen übernommen und ab § 74 beschrieben.

Zusammenfassend müssen folgende Anlagen einer energetischen Inspektion unterzogen werden:

  • Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf > 12 kW
  • kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf > 12 kW

Die energetische Inspektion ist innerhalb der folgenden Fristen durchzuführen:

  • erstmals im 10. Jahr nach der Inbetriebnahme oder Erneuerung wesentlicher Bauteile
  • wiederkehrende Prüfung der Anlage alle 10 Jahre
  • bestehende Anlagen, die vor dem 01.10.2008 errichtet worden sind, müssen spätestens bis zum  31.12.2022 erstmalig inspiziert werden

Im Rahmen der energetischen Inspektion wird der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage unter dem Aspekt der Energieeffizienz untersucht. Messtechnisch wird überprüft, ob die installierten Leistungen und Luftvolumenströme den aktuellen Anforderungen des Gebäudes entsprechen. Weiter umfasst die energetische Inspektion die Bewertung der energetischen Effizienz des Gesamtsystems unter dem Aspekt der Dimensionierung und der Systemauswahl im Verhältnis zum Kühlbedarf sowie der Nutzung des Gebäudes.

Erstmalig in der Geschichte der energetischen Inspektion wird die Durchführung bei Lüftungs- und Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 70 Kilowatt nach DIN SPEC 15240: 2019-03 verpflichtend.

Unsere Expert:innen und Sachverständigen führen die energetische Inspektion bereits seit Erscheinen der DIN SPEC 15240 in 2012 nach dieser Richtlinie durch.

Unter "Weiterbildung" finden Sie unsere Schulung zur Energetischen Inspektion von Klimaanlagen.

Ansprechpartner

Rainer Peglau

Tremoniastraße 13
44137 Dortmund

Tel +49 231 5333-207
Fax +49 231 5333-299

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