Prüfungen & Abnahmen Schachtfördertechnik

Als einzige Sachverständigenstelle in Deutschland sind wir in der Lage, Ihnen alle nach den geltenden Bergverordnungen für Schachtförderanlagen vorgeschriebenen Prüfungen anzubieten.

Vor Umbauten oder Neuerrichtungen prüfen wir die baustatischen und maschinentechnischen Berechnungen sowie die Hardware- und Softwarekonzepte der elektrischen Einrichtungen der Fördermaschinen, der Schachtüberwachungsanlagen und Schachtsignalanlagen und der automatischen Steuerungen um die vorgeschriebene einwandfreie Funktion der Anlagen zu gewährleisten.

An den besonders sicherheitsrelevanten Fahrtreglern und Bremseinrichtungen der Maschinen führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Bauartgenehmigungsprüfungen durch. Zudem führen wir Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Fachpersonal im Bereich Schachtförderanlagen durch.

Ansprechpartner

Nicolai Baschour

Dinnendahlstraße 9
44809 Bochum

Tel +49 234 957157-57
Fax +49 234 957157-50

aps(at)dmt-group.com

Wir prüfen und beurteilen für Sie

Prüfungen an seilbetriebenen zwangsgeführten Transportsystemen

Für den Transport schwerer Lasten werden in stärker geneigten Strecken zwangsgeführte Transportsysteme eingesetzt. Je nach Anordnung der Schienensysteme im Streckenprofil unterscheidet man Schienenflurbahnen (SFB) und  Einschienenhängebahnen (EHB). Zwangsgeführte Bahnen mit begrenzter Streckenlänge können über ein Seil von einem Antriebshaspel angetrieben werden.

Unsere Sachverständigen führen in Ihrem Auftrag folgende Prüfungen durch:

  • Prüfung und Beurteilung von Seilen für Einschienenhängebahnen und Schienenflurbahnen
  • Beurteilungen von EHB Schienensträngen
  • Optimierung von Zugseilführungen
  • Betriebsfestigkeitsprüfungen an Schienensystemen
  • Technische Vorprüfung von Schwertransporten mit seilbetriebenen Einschienenhängebahnen.
  • Ausbildung und Prüfung von Fachpersonal für das Spleißen von Zugseilen für Einschienenhängebahnen und Schienenflurbahnen

Schachtfördertechnik

Schachtförderanlagen sind die Hauptschlagadern eines Bergwerks. Sie fördern Personen, Produkte oder Material - Nutzlasten bis 50 000 kg - mit Fahrgeschwindigkeiten bis 70 km/h aus bis zu 1500 m Teufe durch den Schacht.

Als einzige Sachverständigenstelle in Deutschland sind wir in der Lage, Ihnen alle nach den geltenden Bergverordnungen für Schachtförderanlagen vorgeschriebenen Prüfungen anzubieten. Unsere Sachverständigen sind erfahrene Ingenieure aus dem Maschinenbau, der Elektrotechnik, der Bautechnik oder der Werkstoffwissenschaft, die sich auf Schachtförderanlagen spezialisiert haben.

Wir prüfen und beurteilen für Sie die Betriebssicherheit der Seile, Fördergerüste, Führungseinrichtungen und anderer maschinentechnischer und elektrotechnischer Anlagenteile.

Vor Umbauten oder Neuerrichtungen prüfen wir die baustatischen und maschinentechnischen Berechnungen sowie die Hardware- und Softwarekonzepte der elektrischen Einrichtungen der Fördermaschinen, der Schachtüberwachungsanlagen und Schachtsignalanlagen und der automatischen Steuerungen auf die vorgeschriebene einwandfreie Funktion der Anlagen zu gewährleisten.

Unsere Aus- und Weiterbildungsangebote für Fachpersonal im Bereich Schachtförderanlagen finden Sie unter "Training & Seminare".

Regelmäßige Prüfungen durch Sachverständige

Die Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) legt genau fest, wie oft und welche Einrichtungen von Schachtförderanlagen regelmäßig durch Sachverständige zu prüfen sind.

Wir sind die einzige Sachverständigenstelle in Deutschland, die Ihnen alle diese Prüfungen im Bergbau anbietet.

Unsere Sachverständigen prüfen und beurteilen nach den Vorgaben der BVOS:

  • Fördermaschinen und Förderhäspel
  • Fahrtregler und Bremseinrichtungen
  • Schachtüberwachungsanlagen und Schachtsignalanlagen
  • automatische Steuerungen
  • Sicherheits-, Fahrbrems- und Abfahrsperrkreise
  • Seile (Visuell und magnetinduktiv)
  • Fördermittel, Zwischengeschirre (zerstörungsfrei)
  • Seilscheibenachsen und Bremsgestänge
  • Führungseinrichtungen (geometrische und dynamische Messungen)
  • Schachteinbauten und Schachtausbauten (visuell, endoskopisch).

Genehmigung von Einrichtungen (Bauartzulassungsprüfungen)

Wenn in der Schachtfördertechnik komplexe Systeme oder Bauteile mit hoher Sicherheitsverantwortung eingesetzt werden sollen, sind vorab umfangreiche Prüfungen an einem Baumuster unverzichtbar. Dies gilt besonders für den Einsatz programmierbarer elektronischer Systeme, die vor Ihrem Einsatz einer Analyse des Sicherheitskonzeptes und intensiven Hard- und Softwareprüfungen unterzogen werden müssen.

Wir führen für Sie nach § 5 der Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) umfangreiche Vorprüfungen der Bauarten an Hard- und Software für „genehmigungspflichtigen Einrichtungen“ durch, wie z.B. an:

  • Fahrtreglern
  • Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen
  • Bremseinrichtungen
  • und anderen sicherheitsrelevanten Baugruppen und Einrichtungen.

Vorprüfungen und Abnahmeprüfungen

Änderungen und Neuerrichtungen an Schachtförderanlagen müssen durch die Bergbehörde genehmigt werden. Ob baustatische Berechnungen, die elektrische Dokumentation der Hard- und Software der elektrischen Ausrüstung, maschinentechnische Berechnungen – unsere Sachverständigen arbeiten eng interdisziplinär zusammen.

Sie erhalten von uns die gesamte technische Vorprüfung der Dokumentation auf Übereinstimmung mit den technischen Regelwerken zur Erlangung der Genehmigung. In Absprache mit Ihnen und der Bergbehörde führen wir vor Aufnahme des Betriebes die Abnahmeprüfungen durch.

Führungseinrichtungen, Schachteinbauten und Schachtausbauten

Ein sicherer Betrieb der Seilfahrtanlagen ist nur möglich, wenn die Führungseinrichtungen, alle anderen Einbauten im Schacht und der Schachtausbau, also die Schachtwand, in einem einwandfreien Zustand sind.

Wir prüfen und beurteilen für Sie:

  • Führungseinrichtungen in Schächten unter Anwendung geometrischer und dynamischer Messverfahren,
  • Schachteinbauten, Schachtausbauten durch visuelle und endoskopische Prüfungen
  • Rohrleitungen in Schächten einschließlich ihrer Verlagerungen durch Vorprüfung der statischen Berechnungen und Bestimmung von Verschleißgrenzen für Rohrwandstärken