Prüfungen von Atemschutzmasken bei DMT

Unsere Geschichte

Seit April 2020 prüfte DMT nach dem verkürzten Verfahren der ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) die Verkehrsfähigkeit von Corona SARS-CoV-2 Pandemie-Atemschutzmasken (CPA). Dies geschah in Kooperation mit TÜV NORD CERT. So wurden im Rahmen der Corona-Pandemie zahlreiche importierte Atemschutzmasken für den Einsatz im deutschen Gesundheitswesen geprüft.

Damit belebt DMT (ehemalige DMT-Gesellschaft für Forschung und Prüfung mbH) eine alte Prüfdienstleistung, die sie jahrzehntelang auch für den dt. Steinkohlebergbau erbracht hat. Denn die Wurzeln der Atemschutztechnik lagen im Bergbau. Mit dieser langjährigen Erfahrung half unteranderem DMT, auf Basis der verkürzten Prüfverfahren der ZLS, Schutzmasken gegen das Corona-Virus kurzfristig in Deutschland zu prüfen und damit der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Da mittlerweile der Mangel an Atemschutzmasken behoben ist, haben die Marktüberwachungsbehörden der Länder im August 2020 beschlossen, den Prüfgrundsatz ZLS für Atemschutzmasken mit Ablauf des 30. Septembers 2020 zurück zu ziehen. (Aber: Corona-Pandemie-Atemschutzmasken (CPA), die vor dem 01.10.2020 nach § 9 MedBVSV in Verkehr gebracht worden sind, dürfen auch nach dem 30.09.2020 weiterhin vertrieben und gemäß § 9 Abs. 4 MedBVSV vom Arbeitgeber ausgewählt und zur Verfügung gestellt werden.)

Unsere Benannte Stelle

Die TÜV NORD CERT GmbH ist eine unabhängige Prüfstelle bzw. „Benannte Stelle“ oder „Notified Body“ für PSA.

Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen PSA-Verordnung ("Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen) entsprechen. Der Anwendungsbereich der PSA-Verordnung umfasst sowohl die für gewerbliche Zwecke vorgesehenen PSA (z.B. Atemschutzgeräte) als auch grundsätzlich solche für die private Verwendung (z.B. Taucherausrüstung).

Die notwendigen Durchführungsbestimmungen befinden sich im PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG) als auch im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Die PSA-Verordnung sieht eine CE-Kennzeichnung vor. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“

Für die Überprüfung, ob Produkte mit den Anforderungen im Einklang, also mit ihnen konform sind, hat die EU bestimmte Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt. Im Rahmen eines solchen Verfahrens ist für bestimmte, besonders sicherheitsrelevante Produkte wie Atemschutzmasken eine Zertifizierung durch eine unabhängige Prüfstelle obligatorisch.

Die Zertifizierungsstelle "PSA" von TÜV NORD CERT ist Benannte Stelle gemäß Artikel 24 der PSA-VO und somit „NANDO“ (New Approach Notified and Designated Organisations) gelistet.

In Kooperation mit der Prüfstelle für Lufthygiene (DMT GmbH & Co. KG) als Exklusivlabor bietet sie die Prüfung und Zertifizierung Ihrer Produkte aus einer Hand an (Anfragen gerne via E-Mail: psa(at)tuev-nord.de).

Unsere Atemschutzmasken bezogenen Prüfdienstleistungen

Wir prüfen für Sie FFP-Atemschutzmasken nach den folgenden Normen bzw. Verfahren:

  • EN 149:2009-08 "Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung"
  • DIN EN 13274-1 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 1 – Bestimmung der nach innen gerichteten Leckage“
  • DIN EN 13274-2 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 2 – Praktische Leistungsprüfung“
  • DIN EN 13274-3 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 3 – Bestimmung des Atemwiderstandes“
  • DIN EN 13274-4 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 4 – Flammenprüfungen“
  • DIN EN 13274-5 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 5 – Klimabedingungen“
  • DIN EN 13274-6 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 6 – Bestimmung des CO2-Gehaltes der Einatemluft“
  • DIN EN 13274-7 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 7 – Bestimmung des Durchlasses von Partikelfiltern“
  • DIN EN 13274-8 „Atemschutzgeräte Prüfverfahren Teil 8 – Bestimmung des Einspeicherns von Dolomitstaub“

Wir prüfen für Sie Community-Masken:

Nicht-medizinische Alltagsmasken (einfache Behelfsmasken, sog. „Community-Masken") sind von den obigen Prüfverfahren ausgenommen, dürfen allerdings auch nicht mit spezifischen Schutzzwecken beworben werden, um die Verwender nicht über deren Eignung irrezuführen. Aber auch solche einfachen Masken müssen die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für Verbraucherprodukte einhalten. Um einen Beitrag für europaweit einheitliche Sicherheitsstandards zu leisten, wurde vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) im Juni 2020 in einem beschleunigten Verfahren das Workshop Agreement CWA 17553:2020 für nicht-medizinische Alltagsmasken erstellt, das Mindestanforderungen für deren Design, Herstellung und Leistungsbewertung festlegt.

CWA 17553:2020-06 „Community face coverings - Guide to minimum requirements, methods of testing and use“ (Europäischer Standard für Community-Masken, anwendbar für Alltagsmasken etc.)

Wir bieten Ihnen auch die Prüfung ihrer Community-Masken nach der CWA 17553 an.

Wichtige Anmerkung: Community Masken sind keine Medizinprodukte und keine persönliche Schutzausrüstung!

Falls Sie Fragen zu Schutzmasken, ihrer Klassifizierung und Prüfung haben finden Sie sehr gute FAQ mit Antworten zur Verwendung von Schutzmasken:

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/FAQ/PSA-FAQ_node.html  (Antworten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Verwendung von Schutzmasken gegen das Coronavirus SARS-CoV-2)

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html   (Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund–Nasen-Bedeckungen ( „Community- oder Alltagsmasken“), medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken)

Wichtige Links:

DMT bietet vereinfachte Prüfverfahren zur schnellen Einschätzung der Qualität von Masken an. Weitere Informationen finden Sie unter masktest.dmt-group.de

Neue Förderoptionen für Maskenhersteller (PSA) durch den Bund.

Bekanntmachung der Richtlinie für die Bundesförderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung vom: 18.12.2020


Reduced test procedure of ZLS (Central German Body for Safety Technology) for corona masks in Germany

With immediate effect, TÜV NORD CERT will carry out the appropriate testing of protective masks together with DMT’s test laboratory.

Thanks to its many years of experience, DMT's additional offer of testing protective masks against coronavirus using the reduced test procedure will help it to provide more tested protective filters in Germany at short notice.

This makes the filter test laboratory of DMT in Essen (Laboratory for Air Hygiene) one of three laboratories in Germany that are suitable for testing corona masks according to the newly established test principle. The aim is to make protective masks, which up to now have not been able to carry the required CE mark, available with targeted tests in the fight against the coronavirus.

The EU Commission's recommendation (2020/403) of March 13, 2020, forms the basis of the new streamlined test procedure, according to which the market supervisory authorities may define simplified procedures for the procurement of so-called corona masks. The reduced test procedures are intended to ensure that only qualified masks that offer appropriate protection can be approved for supply by the market supervisory authorities. This means that protective masks that have not undergone the very complex assessment process of the EU conformity assessment required by the PPE Regulation (EU 2016/425) can be made available to the German market as an exception.

After successful testing, TÜV NORD CERT will produce a test report to confirm compliance with the test policy, irrespective of standards or the PPE Regulation.

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