Hygieneinspektion von Trinkwasserhausinstallationen nach VDI 6023
Kommt es zu Problemen mit der Trinkwasserqualität in Hausinstallationen, beispielsweise bei Legionellenbefall, gerät der Gebäudebetreiber in Konflikt mit dem § 4 der aktuellen Trinkwasserverordnung. Dieser fordert ein, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind. Werden Mängel oder Abweichungen erkannt, ist der Betreiber in der Haftung.
Um Problemen vorzubeugen, sieht die VDI 6023 „Hygieneanforderungen an Trinkwasser-Hausinstallationen“ Hygieneinspektionen vor: Gesundheitliche Risiken, insbesondere bei großen komplexen Hausinstallationen, sollen objektiv beurteilt werden. Bei bereits aufgetretenen hygienischen Problemen kommt der Hygieneinspektion eine erhebliche Bedeutung zu. Nur durch die Analyse des komplexen Zusammenspiels zwischen Wasserchemie, physikalischen und hydraulischen Parametern sowie der mikrobiologischen Situation in der Hausinstallation ist eine dauerhafte Lösung des Problems möglich.
Unsere Dienstleistungen reichen von der hygienisch-technischen Inspektion und Analyse der Hausinstallation, den mikrobiologischen und chemischen Untersuchungen, der Erarbeitung von Sanierungsvorschlägen bis zur Begleitung und Kontrolle der Sanierung.
Unter "Weiterbildung" finden Sie unsere Schulungen zur Trinkwasserhygiene nach VDI 6023.
Ansprechpartner
Christian Büning
Am TÜV 1
(Am Technologiepark 1)
45307 Essen
Tel +49 201 172 1367
Fax +49 201 172-1606
VDI/DVGW 6023 - Hygiene in Trinkwasser-Installationen-
Mit den letzten Änderungen zur Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ergeben sich auch für Betreiber von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden erweiterte Anforderungen. Ursächlich ist dies auf die Erkenntnis zurückzuführen, dass die gravierenden Gesundheitsprobleme durch Legionellen überwiegend mit einer mangelhaften Trinkwasserqualität in Trinkwasser-Installationen von Gebäuden zusammenhängen. Bereits im Vorfeld dieser Änderungen hat die Richtlinie VDI/DVGW 6023 das Thema Trinkwasserhygiene ganzheitlich aufgegriffen, die Problematik beschrieben und Anforderungen definiert. Diese betreffen die Themen Herstellung, Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb nicht nur direkt betreffen, sondern regeln vor allem auch die Schnittstellen zwischen diesen.
Damit Einher gehen nicht nur Untersuchungspflichten auf Legionellen, sondern auch Prüfpflichten für Trinkwasser-Installationen und die gesetzliche Verpflichtung zur Gefährdungsanalyse sofern der technische Maßnahmenwert für Legionellen (100 Koloniebildende Einheiten (KBE)/100 ml) bei diesen Untersuchungen überschritten wird.
Die gesundheitlichen Risiken bei der Nutzung von Trinkwasser können durch chemische als auch mikrobiologische Belastungen entstehen. Bei chemischen Belastungen ist eine akute Gefährdung von Trinkwassernutzern sehr unwahrscheinlich. Hier wird primär der langfristigen Vorsorge hinsichtlich möglicher chronischer Gesundheitsbeeinträchtigungen, z. B. durch Blei, Rechnung getragen.
Im Unterschied dazu können Risiken durch Krankheitserreger im Trinkwasser zu akuten Gefahren in Form von Infektionen führen. Nach aktuellem Kenntnisstand sind es heute vor allem Bakterien aus der Gruppe der Legionellen von denen ein deutliches Gefährdungspotenzial in Trinkwarmwasser-Installationen ausgeht. Diese Mikroorganismen können zur sogenannten Legionellose führen. Als leichte Verlaufsform, dem Pontiac-Fieber, zeigt diese Infektion Sommergrippe-ähnliche Symptome. Schätzungen gehen von einer jährlichen Fallzahl im sechsstelligen Bereich aus. Auch im Fall der schweren Verlaufsform der Legionellose in Form einer Lungenentzündung, der Legionärskrankheit, geht das Robert-Koch-Institut, Berlin, von einer erheblichen Untererfassung der Fallzahlen und einer Dunkelziffer von > 95% aus.
Nach Auswertung der bisherigen Erkenntnisse wird angenommen, dass von den jährlich ca. 800.000 ambulant erworbenen Pneumonien ca. 4% auf Legionellen zurückzuführen sind (siehe auch Begründung der TrinkwV). Das sind ca. 32.000 Erkrankungen pro Jahr mit der Folge von ca. 2000 Todesfällen. Damit werden die aktuelle Dunkelziffer und das Ausmaß des Problems deutlich.
Die VDI/DVGW 6023 gilt für alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken, in Gebäuden und auf Kauffahrteischiffen (einschließlich Binnenschiffen). Dazu zählen auch die „Anlagen der Trinkwasser-Installation, aus denen Trinkwasser…. an Verbraucher abgegeben wird (ständige Wasserverteilung).“, welche unter §3 der Trinkwasserverordnung fallen.
Die VDI/DVGW 6023 ist eine der maßgeblichen allgemein anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser-Installationen. Die Trinkwasserverordnung fordert im §4 und im weiteren an verschiedenen Stellen, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind. Das betrifft die Aspekte Herstellung, Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betrieb und Instandhaltung.
Daraus folgt, dass alle Beteiligten die VDI/DVGW 6023 oder alternativ gleichwertige Maßnahmen umsetzen müssen. Bei Abweichungen von den Forderungen aus der VDI/DVGW 6023 muss deren Wirksamkeit belegt sein. In letzter Konsequenz ist die VDI/DVGW 6023 die sicherste Lösung, insbesondere zur Erfüllung der Betreiberpflichten! Um Kontaminationen vorzubeugen, kann eine Hygieneinspektion in Verbindung mit einem Hygieneplan Klarheit über den aktuellen hygienischen Zustand der Anlage verschaffen.
Die Richtlinie definiert Anforderungen an die Hygiene von Trinkwasser-Installationen. Damit ist die Gesamtheit aller Bestrebungen und Maßnahmen zur Verhütung von mittelbaren oder unmittelbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Störungen des Wohlbefindens beim einzelnen Nutzer gemeint.
Ziel ist es, die einwandfreie Trinkwasserbeschaffenheit in der Trinkwasser-Installation zu bewahren und die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung einzuhalten.
Um o.g. Ziele zu erreichen definiert die VDI/DVGW 6023 hygienisch begründete bauliche, technische und organisatorische Anforderungen hinsichtlich der Planung, der Fertigung, der Ausführung, des Betreibens und der Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen. So darf die Planung nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.
Als Planungsgrundlage muss ein Raumbuch mit der Nutzungsbeschreibung und einem vollständigen Konzept der Trinkwasser-Installation vorliegen. Unter Bezug auf weitere Regelwerke, wie die DIN 1988 und EN 1717, werden Anforderungen an die Errichtung, das dabei zu verwendende Material sowie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, einschließlich der Kontrollen, beschrieben.
Auch Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung, wie z.B. Leerstand, sind Gegenstand der Anforderungen.
Die VDI/DVGW 6023 beschreibt diese Anforderungen systematisch und geht auch detailliert auf die Schnittstellen zwischen den Teilaufgaben ein. Die Details sind unter anderem Gegenstand der u.g. Trinkwasser-Hygieneschulung.
Die Prüfpflicht leitet sich aus der Trinkwasserverordnung und der damit verbundenen Forderung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ab. Im Rahmen der Inbetriebnahme der Trinkwasser-Installation ist nach VDI/DVGW 6023 eine Hygiene-Erstinspektion durchzuführen.
Dabei ist die Einhaltung der Anforderungen an Planung und Errichtung vor der Befüllung der Trinkwasser-Installation umfänglich zu prüfen. Diese Prüfung darf nur von fachkundigen Personen mit hygienetechnischer Zusatzqualifikation durchgeführt werden.
Eine weitere Prüfpflicht, die sich auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen bezieht, leitet sich direkt aus der Trinkwasserverordnung ab. Diese sieht vor, dass in Trinkwarmwasser-Großanlagen (>400l Speicher bzw. > 3l Leitungsinhalt vom Speicher bis zur letzten Zapfstelle) mit Einrichtungen die Wasser vernebeln (z.B. Duschen) jährlich bzw. alle drei Jahre das Wasser auf Legionellen untersucht wird.
Die VDI/DVGW 6023 fordert von jedem, der an Trinkwasser-Installationen arbeitet, neben der grundsätzlichen Berufsqualifikation, eine Zusatzqualifikation in Form einer Hygieneschulung. Dabei wird unterschieden zwischen einer Trinkwasser-Hygieneschulung n. Typ B (1 Tag), einer Trinkwasser-Hygieneschulung n. Typ A (2 Tage) und einer Unterweisung (für Betreiber). Die Hygieneschulung Typ B ist für alle Personen, die Trinkwasser-Installationen errichten und instand halten. Personen die Planungsaufgaben wahrnehmen, verantwortlich errichten oder prüfende Tätigkeiten durchführen benötigen eine Hygieneschulung nach Typ A.